Beginn von Sicherheitsüberprüfungen in Japan

Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) hat den Beginn von Beratungen zu spezifischen Sicherheitsüberprüfungen für die zwölf Kernkraftwerkseinheiten bewilligt, für die Mitte Juli 2013 Anträge zur Betriebsfreigabe eingereicht worden waren.

27. Aug. 2013

Die NRA kam zum Schluss, dass sich sechs der zwölf Kernkraftwerkseinheiten lediglich Sicherheitsüberprüfungen zu Erdbeben, Tsunamis und Vulkanausbrüchen sowie Inspektionen zu Massnahmen gegen schwerwiegende Unfälle unterziehen müssen. Es sind dies die Einheiten Genkai-3 und -4, Ikata-3, Sendai-1 und -2 sowie Tomari-3.

Für die anderen sechs Kernkraftwerkseinheiten, für die die Betreiber Mitte Juli Anträge zur Betriebsfreigabe eingereicht hatten, müssen zusätzliche Sicherheitsanalysen und -überprüfungen durchgeführt werden. So hat die Hokkaido Electric Power Co. – Eigentümerin und Betreiberin des Kernkraftwerks Tomari – für Tomari-1 und -2 spezifische Sicherheitsanalysen der Massnahmen gegen schwerwiegende Unfälle einzureichen. Die NRA will weiter die Beurteilung der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 der Kansai Electric Power Co. (Kepco) mit einer Untersuchung der Struktur des Untergrundes und einer Überprüfung der Beständigkeit gegen Tsunamis beginnen. Die Kepco muss zudem eine Erdbebensicherheitsüberprüfung für seismische Bruchlinien einreichen, die in der Nähe des Kernkraftwerks Ohi gefunden wurden.

Die NRA plant, wöchentlich Sitzungen mit Vertretern der Stromversorgungsunternehmen durchzuführen.

Quelle

D.S. nach NucNet, 15. August 2013

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