Belgien: endgültige Einigung über den Weiterbetrieb von Doel-3 und Tihange-4 erzielt

Die belgische Regierung und der französische Energieversorger Engie haben eine endgültige Vereinbarung über die Verlängerung des Betriebs der Kernkraftwerkseinheiten Tihange-3 und Doel-4 um zehn Jahre sowie über alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen unterzeichnet.

14. Dez. 2023
Energieministerin Tinne Van der Straeten, Premierminister Alexander De Croo und Electrabel-CEO Thierry Saegeman
Die Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarung durch (v.l.) Energieministerin Tinne Van der Straeten, Premierminister Alexander De Croo und Electrabel-CEO Thierry Saegeman.
Quelle: Alexander De Croo auf X

Nach einem von der belgischen Koalitionsregierung im Dezember 2021 angekündigten Plan wurden die Kernkraftwerkseinheiten Doel-3 im September 2022 und Tihange-2 Ende Januar 2023 abgeschaltet. Die neueren Blöcke Doel-4 und Tihange-3 sollten bis 2025 abgeschaltet werden. Im März 2022 beschloss die belgische Regierung jedoch, Gespräche mit Electrabel – der belgischen Tochtergesellschaft von Engie – aufzunehmen, um den Betrieb von Doel-4 und Tihange-3 zu verlängern und so die Beibehaltung von 2000 MWe an nuklearer Erzeugungskapazität zu ermöglichen.

Im Juli 2022 unterzeichneten die Regierung und Electrabel eine unverbindliche Absichtserklärung zur Fortsetzung der Verhandlungen über die Machbarkeit und die Bedingungen für den Betrieb der Reaktoren für weitere zehn Jahre. Am 9. Januar 2023 wurde eine unverbindliche Grundsatzvereinbarung unterzeichnet, welche den Inhalt der im Juli unterzeichneten Absichtserklärung konkretisierte. Es folgte eine Interimsvereinbarung, die auf der Vereinbarung vom 9. Januar aufbaute und die Bedingungen für den verlängerten Betrieb der beiden Reaktoren festlegte. Am 21. Juli wurde ein Rahmenabkommen für die Fortsetzung der Verhandlungen unterzeichnet, um im Oktober eine endgültige und rechtsverbindliche Vereinbarung zu erreichen.

Am 13. Dezember 2023 wurde ein endgültiges Abkommen unterzeichnet, das die wichtigsten Grundsätze des am 21. Juli unterzeichneten Rahmenabkommens bestätigt und bekräftigt.

«Belgien bleibt ein Atomland», postete Premierminister Alexander De Croo auf X nach der Unterzeichnung. «Das unterzeichnete Abkommen mit der Engie-Gruppe über die Verlängerung von Doel-4 und Tihange-3 sichert bezahlbare Energie für unsere Haushalte und KMU und reduziert unsere CO2-Emissionen.»

Inhalt der Vereinbarung
Die Vereinbarung vom 13. Dezember 2023 bestätigt insbesondere die Verpflichtung beider Parteien, den flexiblen Langzeitbetrieb (Flex LTO) mit einer geschätzten Investition von EUR 1,6 bis 2,0 Mrd. umzusetzen und sich nach Kräften zu bemühen, Doel-4 und Tihange-3 bereits im November 2025 wieder anzufahren. Ausserdem wird für die beiden Blöcke eine eigene Rechtsstruktur geschaffen, die zu gleichen Teilen dem belgischen Staat und Engie gehört. Ferner wird bestätigt, dass das Geschäftsmodell für die Betriebsverlängerung eine ausgewogene Risikoverteilung vorsieht, insbesondere durch einen Differenzvertragsmechanismus, der die Vergütung für die Stromerzeugung abdeckt. Der Ausübungspreis soll sich an den tatsächlichen Kosten für die Verlängerung des Betriebs der Kernkraftwerke orientieren. Diese Kosten sind noch nicht bekannt, werden aber auf der Grundlage der von der Agence fédérale de contrôle nucléaire (AFCN) festgelegten Sicherheitsanforderungen geschätzt. So wird im Jahr 2025 ein Anfangspreis festgelegt, der im Jahr 2028 aktualisiert wird, um die bekannten endgültigen Kosten der Verlängerung für den Zeitraum bis 2035 zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird ein fester Betrag zur Deckung der künftigen Kosten für die Behandlung nuklearer Abfälle festgelegt, der alle kerntechnischen Anlagen von Engie in Belgien betrifft und sich auf insgesamt EUR 15 Mrd. beläuft, die in zwei Raten je nach Abfallkategorie zu zahlen sind. Der endgültige Text legt auch die technischen und betrieblichen Bedingungen für die Wiederinbetriebnahme der beiden Blöcke ab November 2025 fest, wobei die nukleare Sicherheit in vollem Umfang gewährleistet ist.

Laut Engie muss die Europäische Kommission diese Vereinbarung noch genehmigen, wobei die Konsultation darüber bereits läuft. Zudem muss über die Gesetzesänderungen abgestimmt werden.

Quelle

M.A. nach Engie, Medienmitteilung, 13. Dezember 2023

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