Belgische Regierung für KKW-Betriebsdauerbegrenzung

Die belgische Regierung hat am 1. März 2002 einem Gesetzesentwurf zugestimmt, welche die Lebensdauer der in Betrieb stehenden 7 Kernkraftwerkseinheiten auf 40 Jahre begrenzt und den Bau neuer Einheiten untersagt.

3. März 2002

Sie folgte damit einem früheren Beschluss von 1999, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Der verabschiedete Gesetzesentwurf sieht vor, dass unter "zwingenden Umständen" aus Gründen der Versorgungssicherheit Ausnahmen bewilligt werden können. Voraussetzung ist, dass die "zwingenden Umstände" nicht von Elektrizitätsunternehmen, Netzbetreibern oder von der staatlichen Behörde herbeigeführt worden sind.
Nach Meinung eines Sprechers der Elektrizitätsgesellschaft Electrabel ist die Entscheidung zu vorschnell getroffen worden. Die Vorgaben des Gesetzesentwurfs würden es, falls umgesetzt, Belgien "extrem schwierig" machen, die Emissionsreduktionsvorgaben des Kyoto-Protokolls zu erfüllen. Nach dem Gesetzesentwurf würde der erste Kernkraftwerksblock im Februar 2015 (Doel-1) ausser Betrieb genommen, der letzte im Jahr 2025 (Tihange-3).

Quelle

D.S. nach NucNet vom 4. März 2002

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