Bericht des Bundesrats zu den Realkosten der Kernenergie

Die heutigen Kernkraftwerke tragen die Kosten für den Bau, Betrieb, Unterhalt, Rohstoffe, Nachrüstungen, Bewilligungen und Aufsicht, Wiederaufbereitung, Stilllegung und Entsorgung selber. Diese Kosten sind Bestandteil der Stromgestehungskosten der heutigen Kernkraftwerke, die sich auf 3,6–5,1 Rp./kWh belaufen. Bei einem neuen Kernkraftwerk würden diese Kosten (bei einer Abschreibung über eine Betriebsdauer von 60 Jahren) gemäss einer aufdatierten Schätzung der Prognos bei 4,8 Rp./kWh liegen.

10. März 2009

Am 7. März 2007 überwies der Ständerat oppositionslos das Postulat von SP-Ständerätin Gisèle Ory, welches vom Bundesrat einen umfassenden Bericht über die Realkosten der Kernenergie verlangte. Der Bericht soll laut Postulat alle Kosten umfassend berücksichtigen und sie zur Stromproduktion während der ganzen Kraftwerkslebensdauer in Beziehung setzen.

Literaturstudie der Verwaltung

Für den Bericht zu den bestehenden Kernkraftwerken hat die Bundesverwaltung in erster Linie Fachliteratur ausgewertet. Neben der Elektrizitätsstatistik des Bundesamts für Energie (BFE) hat sie besonders eine Schrift der Expertengruppe Energieszenarien von 1987 sowie die «Energieperspektiven 2035» von 2007 hinzugezogen. Zudem stellte sie auf Jahresberichte der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen und der schweizerischen Kernkraftwerksbetreiber ab. Die Abschätzungen der Kosten neu gebauter Kernkraftwerke entnahm sie einer Kurzstudie, welche die Prognos im Auftrag des BFE aufdatiert hatte. Die Kurzstudie und der Bericht des Bundesrats waren im Mai 2008 abgeschlossen und liegen jetzt vor.

Genaue Zahlen und Schätzwerte

Genaue Zahlen wiesen laut Bericht des Bundesrats die Geschäftsberichte der beiden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt aus. Demnach lagen die Stromgestehungskosten im Bereich von 3,6-5,1 Rp./kWh. Darin inbegriffen sind die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Rohstoffe, Nachrüstungen, Bewilligungen und Aufsicht, Wiederaufarbeitung sowie Stilllegung und Entsorgung. Genaue Zahlen kann der Bericht auch für den Forschungsaufwand 1956-2005 geben, den der Staat zu rund der Hälfte mitgetragen hat. Etwas überraschend hält der Bericht aber fest, dass verschiedene Kostenelemente nur vage oder unter bestimmten Annahmen zu beziffern sind, weshalb «eine seriöse Berechnung der ?Realkosten? der Kernenergie zurzeit nicht erfolgen» könne.

Naturgemäss nur Schätzungen legt der Bericht für die Gestehungskosten von Strom aus neuen Kernkraftwerken vor. Er stellt auf Erhebungen der Prognos ab, die im Auftrag des BFE die Kosten für Bau, Betrieb, Stilllegung, Nachrüstung und Brennstoff einschliesslich Entsorgung am Beispiel eines European Pressurized Water Reactors (EPR) mit einer Blockleistung von 1600 MW analysiert hat. Das Ergebnis liegt bei 4,8 Rp./kWh bei einer Abschreibung über eine Betriebsdauer von 60 Jahren (Preisbasis 2007).

Quelle

P.B./R.B. nach Bundesrat, Realkosten der Atomenergie – Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats 06.3714 Ory vom 14. Dezember 2006, Mai 2008 und Prognos, Kurzstudie Kosten neuer Kernkraftwerke, Mai 2008

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