Bericht zu den Auswirkungen von Stromengpässen
Würde elektrische Energie zeitweise nicht mehr oder nur noch beschränkt zur Verfügung stehen, wäre die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr gewährleistet. Dies zeigt ein Bericht über die Vorbereitungen auf krisenbedingte Versorgungsengpässe im Strombereich, den das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) dem Bundesrat vorgelegt hat.
Ein kurzfristiger, krisenbedingter Versorgungsengpass mit Strom könnte zu Netzzusammenbrüchen mit schwerwiegenden Auswirkungen für Staat und Wirtschaft führen. Nahezu alle Lebensbereiche sind von der Stromversorgung abhängig und wären von solchen Versorgungsunterbrüchen betroffen, wie der «Folgebericht zur Strategischen Führungsübung 2009 (SFU 09): Vorbereitungen auf krisenbedingte Versorgungsengpässe im Strombereich» des BWL ausführt. Insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien, Transport-, Logistik- und Energienetze, aber auch der Agrarsektor und die Industrie seien zur Erfüllung ihrer Funktionen auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen.
Vorbereitete Massnahmen
Im Hinblick auf die Bewältigung eines kurzfristigen, allenfalls über mehrere Tage andauernden Engpasses in der Stromversorgung hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen vorbereitet. So kann er anordnen, dass die Elektrizitätsbranche im Krisenfall die nötigen Vorkehrungen trifft, um das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch auf reduziertem Niveau sicherzustellen, dies unter anderem durch Verwendungseinschränkungen (beispielsweise Leuchtreklamen, Klimaanlagen) oder durch Kontingentierung des Stromverbrauchs der Grosskonsumenten.
Erhöhung des Vorbereitungsstandes
Gestützt auf den Bericht erteilte der Bundesrat verschiedenen Departementen konkrete Aufträge zur Erhöhung des Vorbereitungsstandes. Geprüft werden soll beispielsweise, wie die Risiken der stromabhängigen Bargeldversorgung und des elektronischen Zahlungsverkehrs reduziert werden können. Weiter sollen Vorschläge für Massnahmen erarbeitet werden, welche die Verfügbarkeit des Schienen-, Strassen- und Luftverkehrs sowie der kritischen systemrelevanten Telekommunikationsdienste im Falle eines Versorgungsengpasses im Strombereich sicherstellen. Weitere Massnahmen betreffen die Sensibilisierung von Spitälern auf die Auswirkungen eines Versorgungsengpasses im Strombereich.
Der Bundesrat hatte am 18. Juni 2010 – im Anschluss an die SFU 09 – das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, zusammen mit den Departementen und der Bundeskanzlei die Auswirkungen eines Versorgungsengpasses im Strombereich vertieft zu analysieren. Gestützt auf diesen Auftrag erstellte das BWL in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie (BFE) den Folgebericht zur SFU 09 über die Vorbereitungen auf krisenbedingte Versorgungsengpässe im Strombereich, den der Bundesrat am 28. Juni 2012 zur Kenntnis nahm.
Quelle
M.A. nach BWL, Medienmitteilung, 28. Juni 2012