Bewilligungsverfahren Zwilag: Öffentliche Auflage
Im laufenden Verfahren um Erteilung der Betriebsbewilligung für die Konditionierungsanlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage des zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen sind vom 21. September bis am 20. November 1999 das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sowie die Stellungnahmen der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) und der Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) öffentlich aufgelegt.
Die Auflage erfolgt bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim Bezirksamt Baden, bei der Gemeindeverwaltung Würenlingen und beim Bundesamt für Energie in Bern.
Am 15. Dezember 1997 hatte die Zwilag ein Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen eingereicht. Fünf Gemeinwesen, fünf Organisationen und Vereine sowie zehn Personen haben dagegen Einsprache erhoben. Die Zwilag hat eine Stellungnahme zu den eingereichten Einsprachen verfasst. Die HSK hat im August 1999 ein Gutachten und die KSA im September 1999 eine Stellungnahme zum Gesuch vorgelegt. Die HSK und KSA kommen zum Schluss, dass ein sicherer Betrieb der Abfallbehandlungsanlagen der Zwilag möglich ist, sofern ihre Bemerkungen und Auflagen berücksichtigt werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres über das hängige Gesuch und die Einsprachen entscheiden.
Quelle
Medienmitteilung des Uvek, 20. September 1999