Beznau-2: Stellungnahmen zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung
Die zweite öffentliche Auflage im Verfahren um die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau-2 ist am 14. Juli 2004zu Ende gegangen. Insgesamt haben drei öffentlich-rechtliche Körperschaften und eine Umweltorganisation eine Stellungnahme eingereicht.
Die Stellungnahmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Einwände und Forderungen: für Kernkraftwerke des Typs Beznau-2 existiere keine Erfahrungsbasis für eine Betriebsdauer von mehr als 35 Jahren, der Zeitpunkt der Entscheidung für die Aufhebung der Befristung sei verfrüht, da die Alterungsproblematik noch nicht abgeklärt sei, für den weiteren Betrieb von Beznau-2 seien klare Sicherheitsgrenzwerte und Abschaltkriterien festzulegen. Der Bundesrat wird voraussichtlich gegen Ende Jahr über das Gesuch entscheiden.
Quelle
D.S. nach Bundesamt für Energie, 16. Juli 2004