Borssele-Angestellte klagen gegen geplante Stilllegung

Mitarbeiter der EPZ, der Betriebsgesellschaft des niederländischen Kernkraftwerks Borssele, haben beim Verwaltungsgericht in Den Haag am 10. Dezember 1999 gegen den Regierungsbeschluss geklagt, die 449-MW-Druckwassereinheit Ende 2003 endgültig stillzulegen.

8. Dez. 1999

Laut Klageschrift ist der Beschluss ungültig, weil er auf eine Änderung der bestehenden, zeitlich nicht begrenzten Betriebsbewilligung hinausläuft und die im niederländischen Atomgesetz verlangte Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt. Da nach der Stilllegung dieses einzigen in Betrieb stehenden Kernkraftwerks des Landes mehr Energie in fossil befeuerten Kraftwerken erzeugt werden müsste, hätte die Massnahme Auswirkungen auf die Umwelt, die gesetzeskonform zu berücksichtigen wären.
Die heutige unbefristete Betriebsbewilligung von Borssele stammt vom August 1994. Im Dezember 1994 entschied das Parlament knapp, die Niederlande sollten in zehn Jahren aus der Kernenergie aussteigen. Im letzten Frühjahr kündigte Umweltminister Jan Pronk die Absicht der Regierung an, noch näher zu bestimmende Massnahmen zu treffen, um die CO2-Freisetzung bei der Stromerzeugung zu senken, ohne auf die Kernenergie Rückgriff nehmen zu müssen. Die Debatte darüber im Parlament und in der Öffentlichkeit ist erst angelaufen.

Quelle

P.B. nach NucNet, 9. Dezember 1999

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