Brunsbüttel-Untersuchung abgeschlossen

Im Kernkraftwerk Brunsbüttel der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG (HEW) brach am 14. Dezember 2001 ein Rohr der Deckelsprühleitung innerhalb des Sicherheitsbehälters.

6. Juni 2002

Nach Angaben der HEW hat diese Leitung keine sicherheitstechnische Bedeutung und sie wird nur beim Abfahren der Anlage benötigt. Das Leck konnte bereits nach vier Minuten abgesperrt werden. Es wurden keine radioaktiven Stoffe in die Umgebung freigesetzt und es bestand keine Gefährdung für das Betriebspersonal. Die Betreiberin der Anlage, die KKB GmbH, meldete das Ereignis pflichtgemäss der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.
Ursächlich für den Bruch der Leitung war eine Reaktion von Radiolysegas (Wasserstoff und Sauerstoff), das sich unbemerkt in grösserer Menge angesammelt hatte. Am 14. Dezember letzten Jahres ging das Betriebspersonal von einem sehr kleinen Leck aus und schloss vorerst das später gefundene Ausmaß des Schadens aus. Dies und die fehlende Vorstellung über den tatsächlich eingetretenen Schaden führten zum Entscheid, den Leistungsbetrieb des Kraftwerks ohne Inspektion der Leckstelle fortzusetzen. Die Entscheidung belastete in der Folge das Verhältnis zwischen der Betreiberin und der Aufsichtsbehörde in Kiel. Nach der Aufarbeitung aller offenen Fragen übernahm der Leiter des Kernkraftwerks Brunsbüttel die Verantwortung dafür und bot seinen Rücktritt an, um das Vertrauensverhältnis zur Behörde wieder herzustellen und um die zügige Wiederinbetriebnahme sowie die Sicherung der Arbeitsplätze der KKB-Mitarbeiter zu gewährleisten. Vorstand und Geschäftsleitung nahmen das Angebot an, obwohl dem Kraftwerksleiter kein persönliches Verschulden angelastet werden kann.

Quelle

H.K. nach Mitteilung der HEW vom 7. Juni 2002

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