Bulgarien, Litauen und die Slowakei benötigen mehr Stilllegungsmittel

Der EU-Rechnungshof (EuRH) hat in einem Sonderbericht festgehalten, dass die Finanzierung für den Rückbau der acht vorzeitig stillgelegten Kernkraftwerkseinheiten in Bulgarien, Litauen und der Slowakei nicht gesichert ist.

9. Feb. 2012

Der am 8. Februar 2012 veröffentlichte Bericht des EuRH hält fest, dass Bulgarien, Litauen und die Slowakei ihre Kernkraftwerkseinheiten zwar in Einklang mit den EU-Beitrittsverhandlungen abgeschaltet und Fortschritte bei der Stilllegung erreicht hätten. Der eigentliche Rückbauprozess bleibe allerdings noch zu bewältigen und im Hinblick auf seinen Abschluss bestehe eine Finanzierungslücke von beträchtlichen rund EUR 2,5 Mrd. (CHF 3,1 Mrd.). Zudem lägen bei grossen Infrastrukturprojekten Verzögerungen und Kostenüberschreitungen vor.

Bericht stellt Mängel fest

Die Kostenschätzungen seien nicht vollständig, warnt der EuRH, da wichtige Angaben zu den radioaktiven Abfällen und zu den für die Behandlung der Abfälle erforderlichen Anlagen und Technologien fehlten. Der Bericht stellt auch fest, dass eine Vielzahl Massnahmen zur Abfederung der vorzeitigen Abschaltungen finanziert wurden, das Ausmass der erzielten Ausgleichswirkung allerdings nicht bekannt sei. Er kritisiert weiter, dass keine umfassende Bedarfsbewertung stattgefunden habe, keine Prioritäten festgelegt worden seien und es keine konkreten Ergebnisvorgaben gebe. Die Zuständigkeiten seien unklar und die Überwachung durch die EU-Kommission sei schwerpunktmässig auf den Budgetvollzug und die Projektdurchführung ausgerichtet statt auf die Erreichung der Programmziele insgesamt.

Der EuRH empfiehlt der EU-Kommission, nun eine ausführliche Bedarfsbewertung vorzunehmen, aus der hervorgeht, welche Fortschritte bei der Durchführung der Programme bisher erzielt worden und welche Massnahmen noch erforderlich sind. Ausserdem solle die Kommission einen Gesamtfinanzierungsplan einschliesslich Finanzierungsquellen erstellen.

Der Bericht des EuRH untersucht die Umsetzung der Stilllegungsprogramme zwischen 1999 und Ende 2010 für die Kernkraftwerkseinheiten russischer Bauart Kozloduy-1, -2, -3 und -4 in Bulgarien, Ignalina-1 und -2 in Litauen sowie Bohunice-1 und -2 in der Slowakei. Die EU hat für den Zeitraum 1999–2013 bereits insgesamt rund EUR 2,85 Mrd. (CHF 3,5 Mrd.) zur finanziellen Unterstützung der Stilllegungsverpflichtungen der drei Länder zur Verfügung gestellt. Im November 2011 stellte die Kommission eine finanzielle Zusatzunterstützung in der Höhe von EUR 500 Mio. (CHF 605 Mio.) in Aussicht, sofern die drei Länder die EU-Nuklearsicherheits- und Abfallmanagementvorschriften einhalten.

Quelle

M.A. nach EuRH, Medienmitteilung, 8. Februar 2012

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