Bundesamt für Energie reorganisiert

Am 1. Februar 2000 hat das Bundesamt für Energie (BFE) eine neue Organisationsstruktur in Kraft gesetzt. BFE-Direktor Eduard Kiener verfasste hierzu einen Artikel, der in einer Spezialausgabe des "energie extra" unter dem Titel "Für neue Aufgaben bereit" erschienen ist. Nachfolgend ist der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Redaktion abgedruckt.

31. Jan. 2000

Das vor Jahresfrist in Kraft getretene Energiegesetz hat die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen insbesondere durch die Einführung von Globalbeiträgen und die verstärkte Verantwortung der Kantone im Bausektor geändert. Es erlaubt zudem, Aufgaben an private Organisationen (z.B. Agenturen) zu übertragen. Das von den Eidgenössischen Räten verabschiedete Energieabgaben-Paket ermöglicht, wenn es in der Volksabstimmung (voraussichtlich am 24. September 2000) angenommen wird, eine verstärkte Förderung der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien, inklusive die Sicherung der Wasserkraft. Das Elektrizitätsmarktgesetz steht mitten in der parlamentarischen Behandlung; später wird ein entsprechendes Marktöffnungsgesetz für das Gas folgen. Das CO2-Gesetz erfordert die Überwachung des CO2-Ausstosses und allenfalls die Einführung von Massnahmen, insbesondere Vereinbarungen mit der Wirtschaft. Neu wird neben dem bereits bestehenden Stilllegungsfonds für Kernkraftwerke ein Entsorgungsfonds eingerichtet; beide Fonds werden in absehbarer Zeit Milliardenbeträge enthalten, welche bewirtschaftet werden müssen. Offen ist schliesslich, was das neue Kernenergiegesetz bringen wird.
Die Aufzählung zeigt: Einige wenige Aufgaben des BFE werden entfallen oder reduziert, vieles kommt neu dazu. Entsprechend ist die Organisation des Amtes anzupassen. Ziel der Überprüfung und Neustrukturierung des BFE war und ist, die Amtsorganisation so zu gestalten, dass die Aufgaben auch künftig effizient und mit möglichst wenig zusätzlichem Personal bewältigt werden können. Es ist noch nicht im Einzelnen bekannt, welche neuen Aufgaben dem Amt übertragen werden; darüber wird in der erwähnten Volksabstimmung und im Parlament bei der Behandlung der Gesetzesvorlagen entschieden. Die Amtsorganisation muss deshalb flexibel und ausbaubar sein.
Die gewichtigste Änderung gegenüber der bisherigen Struktur des Amtes besteht in der Zusammenführung der bis anhin in der Abteilung Energietechnik betreuten Fördermassnahmen (die von Forschung und Entwicklung bis zu Anlagensubventionen reichten) mit dem Aktionsprogramm Energie 2000 und seiner Vielzahl von freiwilligen Beiträgen verschiedenster Akteure. Die Abteilung Programme wird für das Nachfolgeprogramm zu Energie 2000 zuständig sein, dessen Möglichkeiten entscheidend davon abhängen, ob mit einer Förderabgabe wesentliche neue Mittel zur Verfügung stehen oder nicht.
Die Abteilung Energiewirtschaft und -politik wird auch künftig das Kompetenzzentrum für die Erarbeitung der energiepolitischen Grundlagen sein und wichtige neue Funktionen auf den Strom- und Gasmärkten übernehmen. Die Abteilung Recht und Kernenergie betreut die gesamte Energiegesetzgebung und ist zuständig für die Verfahren und teilweise für die Entscheide über Rohrleitungen, elektrische und nukleare Anlagen sowie den Kernbrennstoffkreislauf. Der Bereich Internationales schliesslich ist das Aussenministerium des BFE; es vertritt unser Land in den Leitungsorganen wichtiger internationaler Organisationen. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) arbeitet weiterhin fachlich selbständig; sie bleibt nur solange formell Teil des Bundesamtes, bis die Nationale Sicherheitsagentur gegründet ist.
Mit der neuen Amtsorganisation ist die Grundlage dafür geschaffen, dass das BFE auch künftig den ihm übertragenen Aufgaben gerecht werden kann.

Quelle

E. Kiener

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