Bundesgesetz über die HSK in Vorbereitung

Am 26. September 2003 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, bis Ende 2004 den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit (BGTS) vorzulegen.

25. Sep. 2003

Darin ist vorzusehen, dass die technischen Anlagen und Geräte je nach ihrem Gefahrenpotential in die Sicherheitsstufen 1-3 eingeteilt werden. Die Sicherheitsprüfung erfolgt für jede dieser Sicherheitsstufen in einem einheitlichen Verfahren. Weiter ist auf Stufe Uvek ein Koordinationsgremium vorzusehen, das eine Art Oberaufsicht in diesem Bereich wahrnimmt. Eine eigenständige Sicherheitsagentur wird nicht realisiert.
Gleichzeitig wurde das Uvek beauftragt zu prüfen, ob es gesetzliche oder andere Änderungen in den Bereichen Eidg. Starkstrominspektorat, Eidg. Rohrleitungsinspektorat, Eidg. Gefahrgutinspektorat und Motorfahrzeuge braucht.
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) wird nicht in das Projekt BGTS einbezogen. Das Bundesamt für Energie wird beauftragt, ein Bundesgesetz über die HSK vorzubereiten. Dieses Bundesgesetz dürfte im Wesentlichen organisatorische Vorschriften enthalten. Die materiellen Aufgaben der HSK sind im neuen Kernenergiegesetz festgelegt. Mit dem Bundesgesetz über die HSK würde der FLAG-Auftrag (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) abgelöst.

Quelle

Peter Koch, Fürsprecher, Stv. Leiter der Sektion Recht des Bundesamtes für Energie

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