Bundesrat beschliesst weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Der Bundesrat hat eine weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Die Revision umfasst insbesondere Änderungen der Governance-Regeln.

12. Okt. 2015

Die Arbeiten zur Revision der SEFV laufen seit Ende 2011. Der Bundesrat beschloss eine erste Revision dieser Verordnung im Juni 2014. Sie umfasste eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen. Zudem wurde die Erhebung eines Sicherheitszuschlags von 30% auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten eingeführt. Die neuen Regeln traten auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

Gegenstand der jetzt beschlossenen zweiten Revision ist die Lenkungsform (Governance) des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Damit werden die personellen Verflechtungen zwischen Aufsichtsbehörde und Fondsgremien aufgelöst. Mitarbeitende des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), des Bundesamts für Energie (BFE) sowie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) sind neu nicht mehr als Mitglieder der Kommission oder der Ausschüsse wählbar. Auch wird die Aufsicht über die Fonds verstärkt. Der Bundesrat und das Uvek erhalten Steuerungsinstrumente zur Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Führung und Verwaltung der Fonds. Neu soll das Uvek zudem im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen die Anlagerendite, die Teuerungsrate und den Sicherheitszuschlag ändern können. Schliesslich wird die bestehende Praxis zur Erstellung der Kostenstudien durch die Betreiber und deren anschliessende Überprüfung angepasst und neu ausdrücklich in der Verordnung beschrieben. Im Rahmen dieser Studien wird alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Kosten von Stilllegung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen berechnet.

Die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft und die meisten energiepolitischen Organisationen lehnten die Revision ab. Die Umweltorganisationen hiessen sie gut, forderten jedoch Anpassungen, die über den Gegenstand der Vorlage hinausgehen.
Trotz der Kritik hielt der Bundesrat – mit kleineren, überwiegend formellen Anpassungen – an seinem Anhörungsentwurf fest. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, sodass die neuen Regeln ab der nächsten Legislaturperiode der Kommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (2016–2019) umgesetzt und die neuen Verfahrensbestimmungen bereits für die Kostenstudie 2016 zur Anwendung kommen.

Quelle

M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 8. Oktober 2015

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