Bundesrat erteilt atomrechtliche Bewilligungen

Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 vier atomrechtliche Bewilligungen erteilt.

2. Dez. 2004

So hat der Bundesrat das Gesuch der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) für eine unbefristete Betriebsbewilligung für Beznau-2 gutgeheissen. Dies entschied er gestützt auf die Beurteilung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA).
Der Bundesrat hat zudem das Gesuch des Paul Scherrer Instituts (PSI) um Einlagerung weiterer Gebindearten und um den Verzicht auf die Begrenzung der Abfallaktivität im Bundeszwischenlager für radioaktive Abfälle (BZL) gutgeheissen. Das BZL dient der Lagerung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung. In der Betriebsbewilligung vom 16. September 1987 wurde festgehalten, dass das BZL ein oberirdisches Zwischenlager mit festgelegten Kapazitäten für zwei Gebindetypen und Komponenten sei. Die Kapazitäten wurden im Sicherheitsbericht definiert. Das Aktivitätsinventar der einzulagernden radioaktiven Abfälle beruhte auf Schätzungen. Um eine grössere Flexibilität bei der Abfallbewirtschaftung zu erreichen und um das BZL optimaler zu nutzen, beantragte das PSI am 20. April 2001, im BZL weitere Gebindearten einlagern zu dürfen und auf die Begrenzung der Abfallaktivität zu verzichten. Stattdessen soll der Nachweis erbracht werden, dass die Schutzziele der Strahlenschutzverordnung und die Anforderungen an die Gebinde eingehalten werden. Gestützt auf die Begutachtung durch die HSK und die KSA kommt der Bundesrat zum Schluss, dass mit den vorgesehenen Auflagen der sichere Betrieb des BZL gewährleistet werden kann.
Am 3. Dezember 2004 hat der Bundesrat des Weiteren das Gesuch der Kernkraftwerk Leibstadt AG um Entnahme und Einleitung von Kühlwasser aus dem beziehungsweise in den Rhein gutgeheissen. Für die Entnahme und die Einleitung von Kühlwasser braucht das Kernkraftwerk Leibstadt eine fischereirechtliche und eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Bundesrates. Gestützt auf die Stellungnahme des Buwal kommt er zum Schluss, dass die eingeleitete Kühlwassermenge im Verhältnis zur Wasserführung des Rheins unwesentlich ist und die Fische und die übrige Flussfauna nicht gefährdet. Die Sicherheit des Kernkraftwerkes ist durch die Entnahme und die Einleitung des Kühlwassers nicht tangiert, da keine baulichen Massnahmen vorgenommen werden. Der Bundesrat hat daher heute die entsprechenden Bewilligungen erteilt. Die ebenfalls erforderliche Wasserentnahmekonzession des Kantons Aargau läuft am 31. Dezember 2004 ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat der KKL AG daher am 17. November 2004 eine neue Konzession erteilt.
Ebenfalls am 3. Dezember 2004 hat der Bundesrat das Gesuch der Nationalen Gesellschaft zur Förderung der industriellen Atomtechnik (NGA) um Aufhebung der Aufsicht für die Parzelle 925 in Lucens gutgeheissen. Nach einem Unfall im Jahre 1969 musste das Versuchsatomkraftwerk Lucens stillgelegt werden. Nach Abschluss der Stilllegungsarbeiten hat der Bundesrat 1995 für einen Teil der ehemaligen Anlage die atomrechtliche Aufsicht aufgehoben. Für die Parzelle 925, auf der noch Behälter mit radioaktiven Abfällen lagerten, wurde die Aufsicht aufrechterhalten. Nach dem Abtransport dieser Abfälle ins Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen im September 2003 hat die NGA ein Gesuch um Aufhebung der atomrechtlichen Aufsicht für das erwähnte Grundstück eingereicht. Gestützt auf das Gutachten der HSK kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die nötigen Stilllegungsarbeiten vorgenommen wurden und die gemessenen Werte der radioaktiven Strahlung der natürlich vorkommenden radioaktiven Strahlung entsprechen. Er hat daher der Aufhebung der atomrechtlichen Aufsicht zugestimmt.
Die Entscheiddispositive der vier atomrechtlichen Bewilligungen werden im Bundesblatt vom 21. Dezember 2004 veröffentlicht. Die vollständigen Entscheide werden zur Einsichtnahme bei der Staatskanzlei des jeweiligen Standortkantons, bei den Standortgemeinden und beim Bundesamt für Energie (BFE) vom 21. Dezember 2004 bis 31. Januar 2005 öffentlich aufgelegt.

Quelle

D.S. nach BFE, 3. Dezember 2004

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