Bundesrat gegen Befristung der Betriebsbewilligung der Kernkraftwerke

Der Bundesrat verzichtet auf eine Befristung der Betriebsbewilligung für die Schweizer Kernkraftwerke.

1. Okt. 2000

Diesen Grundsatzentscheid fällte er am 2. Oktober 2000 im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft für das neue Kernenergiegesetz. Die Kernkraftwerke dürfen demnach gemäss Bundesrat so lange betrieben werden, als die Sicherheit gewährleistet ist. Um das aktuelle Sicherheitsniveau zu erhalten, würden aber zu gegebener Zeit Nachrüstungen in den Werken nötig sein.
Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid mitberücksichtigt, dass eine Befristung auf einen Zeitraum, der unter der heute geschätzten technisch möglichen Betriebsdauer liegt, zu grossen volkswirtschaftlichen Verlusten führen würde. Ferner werde die CO2-Problematik mit einem längeren Weiterbetrieb der Kernkraftwerke entschärft. Die Chancen der Schweiz für die Einhaltung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls würden grösser. Schliesslich stehe für die Entwicklung alternativer Energien mehr Zeit zur Verfügung.
"Was die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen betrifft, hatte der Bundesrat im Juni 1999 in einem Vorentscheid beschlossen, auf die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente zu verzichten, wobei die Kernkraftwerkbetreiber die bestehenden privatrechtlichen Verträge erfüllen können", heisst es in einer Pressemitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zu der jüngsten atompolitischen Weichenstellung der Landesregierung.
Das Uvek spricht noch weitere Punkte an, die als Ergebnisse aus der Vernehmlassung zum neuen Kernenergiegesetz herausgekommen sind. Insgesamt gingen 118 Stellungnahmen ein, die Vernehmlassung fiel sehr kontrovers aus. Überwiegend wird begrüsst, dass die Option Kernenergie offen gehalten werden soll; einige Vernehmlasser verlangen sogar eine ausdrückliche Förderung der Kernenergie, während andere den Ausstieg fordern. Bei der Frage der Befristung des Betriebs der KKW hat sich eine Minderheit für das Festlegen einer maximalen Betriebsdauer (mit verschiedenen Fristen zwischen 30 und 60 Jahren), eine Mehrheit dagegen ausgesprochen. Verschiedene Vernehmlasser schlagen eine Befristung mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Betriebsbewilligung mit fakultativem Referendum vor.
Die meisten Kreise, die sich geäussert haben, lehnen ein Verbot der Wiederaufarbeitung ab. Eine Minderheit ist dafür, gewisse Kreise wollen einen unverzüglichen Stopp.
Bei der Sicherstellung der Stilllegungs- und der Entsorgungskosten wird die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Nachschusspflicht (eine Art Solidarhaftung der Betreibergesellschaften für die Kosten) überwiegend befürwortet. Auch das Konzept des geologischen Tiefenlagers für die Entsorgung wird mehrheitlich begrüsst. Die Umweltorganisationen sprechen sich demgegenüber für eine kontrollierte Langzeitlagerung mit Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle aus. Der Vorschlag, die Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen unter das fakultative Referendum zu stellen, wird grundsätzlich gutgeheissen.
Der Bundesrat wird seine Botschaft an die Bundesversammlung spätestens im März 2001 verabschieden. Darin wird er den Entwurf des Kernenergiegesetzes dem Parlament unterbreiten und zu den beiden neuen Atominitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" Stellung nehmen.

Quelle

H.R. nach Uvek, Medienmitteilung vom 2. Oktober 2000

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft