Bundesrat gibt grünes Licht für Unterzeichnung des Forschungsabkommens zwischen Schweiz und EU

Der Bundesrat hat am 26. November 2003 beschlossen, das Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu unterzeichnen. Er hat eine entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen.

25. Nov. 2003

Sie regelt die Genehmigung des Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit im Hinblick auf die Assoziation der Schweiz an die sechsten EU-Rahmenprogramme. Mit dem bereits am 5. September 2003 paraphierten Abkommen assoziiert sich die Schweiz an die 6. Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union (Laufzeit 2003-2006), welche die Bereiche Forschung und technische Entwicklung in der EG sowie die Forschung und Ausbildung im Rahmen der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom umfassen. Dadurch erhalten Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz dieselben Beteiligungsrechte wie ihre Partner aus den Mitgliedstaaten der EU.
Ab dem 1. Januar 2004 können damit Schweizer Forschende neu auch die Führung von Projekten innerhalb der 6. Rahmenprogramme übernehmen. Schweizerische Projektteilnahmen werden künftig durch die Europäische Kommission in Brüssel finanziert. Als assoziiertes Land erhält die Schweiz erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten in den verschiedenen Steuerungs- und Beratungsgremien, die sich innerhalb der EU mit der Umsetzung der 6. Rahmenprogramme befassen. Als Gegenleistung beteiligt sich unser Land für die Jahre 2004 bis 2006 jeweils finanziell am Forschungsbudget der Europäischen Union. Dieser Beitrag wird aufgrund des Bruttoinlandproduktes berechnet. Seine Höhe wird jedes Jahr neu ermittelt und wird voraussichtlich jeweils zwischen CHF 200 bis 220 Mio. liegen.
Nach seiner Unterzeichnung wird das Abkommen noch dem Schweizer und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Da die Ratifikation erst im 2004 vorgenommen werden kann, jedoch weitere Verzögerungen für die Forschenden vermieden werden sollen, wurde vereinbart, das Forschungsabkommen provisorisch bereits ab dem 1. Januar 2004 anzuwenden.

Quelle

D.S. nach BBW, 26. November 2003

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