Bundesrat hält Option Kernenergie offen

Die Antworten des Bundesrates auf zwei Dringliche Interpellationen der Fraktionen der Schweizerischen Volkspartei und der Freisinnig-demokratischen Partei lagen einer Debatte des Nationalrates über die kernenergiepolitische Marschrichtung nach den bundesrätlichen Weichenstellungen vom 21. und 28. Oktober 1998 (Bulletin 19/1998) zugrunde.

13. Dez. 1998

Was die Zukunft der Kernenergie betrifft, hat der Bundesrat in seinen Antworten bestätigt, dass bei seinen Entscheiden vom Oktober nie von einem Ausstieg aus der Kernenergie gesprochen wurde. Der Bundesrat habe nicht beschlossen, die Kernkraftwerke 40 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme abzustellen. Der Ersatz der in Betrieb stehenden Kernkraftwerke sei langfristig zu planen und vorzubereiten, damit er ökonomisch und ökologisch sinnvoll durchgeführt werden könne. Allfällige neue Kernkraftwerke - die der Bundesrat nicht ausschliesse - sollen gemäss den Schlussfolgerungen des energiepolitischen Dialogs im Rahmen der Kernenergiegesetzrevision dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Der Bundesrat sei "der Meinung, dass die CO2-Reduktionsziele nach Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke nicht in Frage gestellt werden".
Die Bulletinredaktion unterstreicht, dass der Bundesrat mit der ausdrücklichen und wichtigen Feststellung, an den CO2-Reduktionszielen sei auch nach Betriebsende der bestehenden Kernkraftwerke festzuhalten, die energiepolitische Marschrichtung zusätzlich präzisiert hat. Diese Präzisierung bedeutet, dass die Schweiz eine glaubwürdige Energie- und Klimapolitik anstrebt und krumme Touren - wie das von der Europäischen Union festgeschriebene Zugeständnis an Schweden, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Treibhausgas-Reduktion von 8% bis 2008/2012 eine Erhöhung um 4% zuzulassen, um unbehelligt aus der Kernenergie aussteigen zu können - ausgeschlossen werden.

Quelle

P.H.

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