Bundesrat: Keine Betriebsdauerprognosen für Kernkraftwerke

Der Bundesrat lehnt es ab, für jede Kernanlage eine Prognose zu erarbeiten, wie lange diese weiter betrieben werden kann.

2. Okt. 2003

In seiner Antwort auf die am 3. Oktober 2003 eingereichte Motion von SP-Nationalrätin Ursula Wyss schreibt der Bundesrat: "Bezüglich der sicherheitstechnischen Aspekte ist keine langfristige Prognose erforderlich, sondern eine laufende Beurteilung des Zustands und des Betriebs eines Kernkraftwerks". Dies sei im neuen Kernenergiegesetz geregelt und werde in der Kernenergieverordnung konkretisiert. Die Bundesverwaltung kontrolliere zudem laufend die Sicherheit der Kernanlagen. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion mit dem Titel "AKW-Betriebsdauer-Prognosen" abzulehnen.
Der Bundesrat lehnt es ebenfalls ab, bereits Mitte 2004 eine Verordnung zu erlassen, welche Ausserbetriebnahmekriterien für Kernkraftwerke definiert. In seiner Stellungnahme zum am 3. Oktober 2003 eingereichten Postulat von SP-Nationalrätin Simonetta Sommaruga schreibt der Bundesrat, dass die Kernenergieverordnung entsprechend dem Auftrag in Artikel 22 Absatz 3 Kernenergiegesetz konkrete Kriterien für die Ausserbetriebnahme von Kernanlagen enthalten werde. Der kurzfristig vorgezogene Erlass einer besonderen Verordnung sei daher weder zweckmässig noch notwendig. Die Kernenergieverordnung wird voraussichtlich im 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Quelle

D.S. nach Motion 03.3554 und Postulat 03.3540

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