Bundesrat: Keine Rede von Ausstieg

Am 14. Dezember 1998 hat der Bundesrat seine schriftlichen Antworten auf zwei Dringliche Interpellationen veröffentlicht, die in der Debatte des Nationalrats vom 16. Dezember 1998 erörtert wurden. Im folgenden sind diese Dokumente im Wortlaut wiedergegeben:

13. Dez. 1998

Nationalrat
98.3540
Dringliche Interpellation Fraktion der Schweiz. Volkspartei
Künftige Energiepolitik der Schweiz


Wortlaut der Dringlichen Interpellation vom 1. Dezember 1998

Am 22.10.1998 hat Bundesrat Leuenberger über die Resultate der bundesrätlichen Klausursitzung vom Vortag bezüglich der künftigen energiepolitischen Weichenstellungen orientiert. Dabei hat Bundesrat Leuenberger, insbesondere hinsichtlich des Themas "Ausstieg aus der Kernenergie", einige Verwirrung gestiftet. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf hat zu erfahren, wie die Landesregierung zu diesem wesentlichen Thema tatsächlich steht, sowie Klarheit darüber zu erhalten, welches die wahren und effektiven Absichten des Bundesrates bezüglich der energiepolitischen Weichenstellungen sind?

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Was hat der Bundesrat bezüglich Ausstieg aus der Kernenergie am 22.10.1998 genau beschlossen?
  2. Wie begründet er sachlich einen allfälligen generellen, wenn auch "geordneten" Rückzug aus der Kernenergie - insbesondere hinsichtlich seiner Klimapolitik?
  3. Dem Vernehmen nach sollen die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke (KKW) 40 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme abgestellt werden. Ist er nicht auch der Auffassung, dass es keinen Sinn macht, die Abschaltung der KKW zum Voraus respektive auf Vorrat festzulegen, solange deren Sicherheit gewährleistet ist, und somit ohne objektiven Grund auf eine Option leichtfertig zu verzichten?
  4. Die Stromproduktion der Schweizer KKW verläuft ohne die schädliche Bildung des CO2. Wie gedenkt er nach einem allfälligen Ausstieg aus der Kernenergie den 40prozentigen Anteil der Kernenergie am gesamten Stromumsatz der Schweiz ohne Verletzung der international vereinbarten ökologischen Ziele zu kompensieren?
  5. Welches sind die genauen Absichten, die der Bundesrat betreffend einer ökologischen Steuerreform verfolgt? Was hat er diesbezüglich am 22.10.1998 genau beschlossen?

Sprecher: Speck
Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates

Der Bundesrat hat sowohl an seiner Klausurtagung vom 21. wie auch an seiner Sitzung vom 28. Oktober über das weitere Vorgehen in der Energiepolitik Entscheide gefällt und darüber am 22.10. bzw. am 28.10. je mit einer Pressemitteilung und einer Pressekonferenz in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger bzw. Bundesrat Villiger orientiert. Dabei wurde nie von einem "Ausstieg aus der Kernenergie" gesprochen.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

  • 1. Der Bundesrat hat die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg bis 2012 verlängert, die Leistungserhöhung für das Kernkraftwerk Leibstadt um 15 Prozent gutgeheissen und die Vorsteher des UVEK und des EVD beauftragt, mit den Kernkraftwerkbetreibern, den Standortkantonen und den Umweltorganisationen eine Einigung über die verbleibenden Betriebsdauern der bestehenden Kernkraftwerke zu suchen; gleichzeitig sollen Lösungen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Bundesrat. Allfällige neue Kernkraftwerke - die der Bundesrat nicht ausschliesst - sollen gemäss den Schlussfolgerungen des energiepolitischen Dialogs im Rahmen der Kernenergiegesetzesrevision dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
  • 2./3./4. Die bestehenden Kernkraftwerke haben eine Auslegungsbetriebsdauer von 40 Jahren. Sie werden in absehbarer Zukunft einmal abgestellt werden müssen. Da sie insgesamt 40 Prozent zur schweizerischen Stromversorgung beitragen, ist ihre geordnete und sorgfältig geplante Ausserbetriebnahme aus versorgungs-, energie- und klimapolitischen Gründen notwendig. Es ist hier festzuhalten, dass in der Schweiz keine Pläne oder gar Projekte für den Ersatz der bestehenden durch neue Kernkraftwerke bestehen. Gemäss Energieartikel (BV 24octies) setzt sich der Bund "für eine ausreichende, breitgefächerte und sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein". Der Bund hat also insbesondere auch im Hinblick auf die Marktöffnung im Elektrizitätsbereich einen Verfassungsauftrag für eine sichere und umweltverträgliche Elektrizitätsversorgung, die für unsere Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist.
    Der Bundesrat hat nicht beschlossen, die Kernkraftwerke 40 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme abzustellen. Der Termin soll zusammen mit den Kernkraftwerkbetreibern erst festgelegt werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die CO2-Reduktionsziele nach der Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke nicht in Frage gestellt werden. Neben der Möglichkeit, neue Kraftwerke zu bauen, können die Effizienzverbesserungen bei den erneuerbaren Energien, die rationelle Energieverwendung und der technische Fortschritt bei der Energieproduktion dazu beitragen, den Verbrauch zu decken, der heute durch die Kernkraftwerke gedeckt wird.
  • 5. In seiner Stellungnahme zum Vorschlag der ständerätlichen UREK hat der Bundesrat festgestellt, dass die ökologische Steuerreform die Fiskalbelastung nicht erhöhen soll. Das Projekt der UREK SR sieht jedoch während einer Übergangsfrist vor, dass ein Teil der Energieabgabe zur Förderung der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien verwendet werden muss. Diese Abgaben sind als Gegenvorschlag zu der Energie- und Umwelt-Initiative konzipiert. Die bisherige Finanzordnung lauft spätestens im Jahre 2006 aus. Die Energiebesteuerung wird in den Kontext einer neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gestellt und als duale Steuer konzipiert, welche Lenkungseffekte durch Verschiebung der relativen Preise für Energieträger erzielt, und deren Ertrag schwergewichtig für die Senkung von Lohnnebenkosten, zumindest aber für eine Stabilisierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge verwendet wird. Die Einführung der Energieabgabe soll aufkommensneutral erfolgen. Sie verfolgt ein doppeltes Ziel: Einerseits wird der Faktor Arbeit steuerlich entlastet, was der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz dient. Andererseits werden ökologische Anreize und Lenkungsimpulse geschaffen, die zur nachhaltigen Schonung der Umwelt beitragen. Dabei werden für Produktionsprozesse, die in hohem Masse auf den Einsatz nicht-erneuerbarer Energieträger angewiesen sind, besondere Regelungen ausgearbeitet. Zudem werden Subventionen und Steuern im Hinblick auf falsche ökologische Anreize überprüft. Geht man von einem Ertragsvolumen von 2 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr aus, entspricht dies 10 bis 15 Prozent der Endverbraucherausgaben für sämtliche Energieträger. Die Festlegung der Steuersätze ist nicht zuletzt von den Verhältnissen im Ausland abhängig (Tanktourismus).



Nationalrat 98.3542
Dringliche Interpellation Frelsinnig-demokratische Fraktion
Energiepolitische Weichenstellungen des Bundesrates


Wortlaut der Dringlichen Interpellation vom 1. Dezember 1998

Die offizielle Berichterstattung über die Resultate der sog. "Energiepolitischen Weichenstellungen" des Bundesrates vom 22.10.1998 war derart unklar und widersprüchlich sowie von Widerrufen und Korrekturmeldungen begleitet, dass sie mehr Fragen aufwarf als beantwortete. In der Bevölkerung herrscht deshalb zur Zeit grosse Verwirrung über die effektive Haltung des Bundesrates. Wir bitten deshalb den Bundesrat, zu folgenden Fragen nunmehr klar Stellung zu nehmen:

  1. Strebt er einen generellen "geordneten Rückzug" aus der Kernenergie an oder handelt es sich hier um eine Falschmeldung? Welches ist seine tatsächliche Haltung in dieser Frage?
  2. Wie wäre nach seiner Auffassung bei einem Ausstieg aus der Kernenergie der Ausfall von rund 40 Prozent unserer schweizerischen Stromversorgung zu kompensieren?
  3. Wie hoch veranschlagt er den Beitrag, den die sogenannten "neuen erneuerbaren Energien" im Jahr 2020 an die Stromversorgung unseres Landes leisten können?
  4. Ist er der Meinung, die CO2-Reduktionsziale könnten auch bei einem Ersatz der schweizerischen Stromproduktion aus Kernenergie durch andere Quellen eingehalten werden? Wie müsste dies geschehen?
  5. Ist er der Auffassung, die auch von ihm befürwortete ökologische Steuerreform sei strikt staatsquotenneutral durchzuführen? Wird er sich in der von ihm in Aussicht gestellten Botschaft an dieses Prinzip halten oder wird er davon abweichen?
  6. Erachtet er eine ökologische Steuerreform im Lichte der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes sowie der Sicherung der Arbeitsplätze auch im schweizerischen Alleingang als möglich?

Sprecher: Fischer-Seengen
Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates

Der Bundesrat hat sowohl an seiner Klausurtagung vom 21. wie auch an seiner Sitzung vom 28. Oktober über das weitere Vorgehen in der Energiepolitik Entscheide gefällt und darüber am 22.10. bzw. am 28.10. je mit einer Pressemitteilung und einer Pressekonferenz in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger bzw. Bundesrat Villiger orientiert. Dabei wurde nie von einem Ausstieg aus der Kernenergie gesprochen.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

  1. Der Bundesrat will Klarheit über die verbleibenden Betriebsdauern der bestehenden Kernkraftwerke schaffen. Er hat die Vorsteher des UVEK und des EVD beauftragt, mit den KKW-Betreibern, den Standortkantonen und den Umweltorganisationen eine Einigung über diese Fristen zu suchen; gleichzeitig sollen Lösungen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Bundesrat. Allfällige neue Kernkraftwerke - die der Bundesrat nicht ausschliesst - sollen gemäss den Schlussfolgerungen des energiepolitischen Dialogs im Rahmen der Kernenergiegesetzesrevision dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
  2. In der Schweiz bestehen keine Pläne oder gar Projekte für neue Kernkraftwerke. Der Ersatz der in Betrieb stehenden Kernkraftwerke ist deshalb langfristig zu planen und vorzubereiten, damit er ökonomisch und ökologisch sinnvoll durchgeführt werden kann. In der Interpellation wird die Hypothese eines endgültigen Verzichts auf die Kernenergie aufgestellt. Für diesen Fall wäre erstens zu betonen, dass der nicht durch einheimische Produktion gedeckte Anteil der Nachfrage nach Elektrizität heute kaum genau abgeschätzt werden kann; er wird nicht unbedingt dem heutigen Anteil von 40 Prozent an der Produktion entsprechen. Zahlreiche Faktoren werden die Notwendigkeit eines Rückgriffs auf fossile Energien einschränken. Zu diesen zählen die Entwicklung des Verbrauchs, energieeffiziente Technologien, die erneuerbaren Energien inkl. Wasserkraft, das Nachfolgeprogramm von Energie 2000 und eine Energieabgabe, welche die rationelle Energieverwendung und den Einsatz erneuerbarer Energien fördert. Zweitens lässt die Öffnung der nationalen Strommärkte erwarten, dass der einheimische Verbrauch stets teilweise durch Importe gedeckt wird. Die Grösse dieses Anteils wird u.a. durch die Marktlage bestimmt.
  3. Aufgrund der bisher erarbeiteten Energieszenarien können die neuen erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 rund 4 % zur schweizerischen Elektrizitätsversorgung beitragen. Gemäss Schlussfolgerungen des energiepolitischen Dialogs soll längerfristig (2030) ein Beitrag von 10 % erreicht werden.
  4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die CO2-Reduktionsziele nach der Stilllegung der bestehenden Kernkraftwerke nicht in Frage gestellt werden. Neben der Möglichkeit, neue Kernkraftwerke zu bauen, können die Effizienzverbesserung und der technische Fortschritt bei der Energieproduktion dazu beitragen, den Verbrauch zu decken, der heute durch die Kernkraftwerke erzeugt wird.
  5. In seiner Stellungnahme zum Vorschlag der ständerätlichen UREK hat der Bundesrat festgestellt, dass die ökologische Steuerreform die Fiskalbelastung nicht erhöhen soll. Das Projekt der UREK SR sieht jedoch während einer Übergangsfrist vor, dass ein Teil der Energieabgabe zur Förderung der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien verwendet werden muss. Diese Abgaben sind als Gegenvorschlag zu der Energie- und Umwelt-Initiative konzipiert. Die bisherige Finanzordnung läuft spätestens im Jahre 2006 aus. Die Energiebesteuerung wird in den Kontext einer neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gestellt und als duale Steuer konzipiert, welche Lenkungseffekte durch Verschiebung der relativen Preise für Energieträger erzielt, und deren Ertrag schwergewichtig für die Senkung von Lohnnebenkosten, zumindest aber für eine Stabilisierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge verwendet wird. Die Einführung der Energieabgabe soll aufkommensneutral erfolgen. Sie verfolgt ein doppeltes Ziel: Einerseits wird der Faktor Arbeit steuerlich entlastet, was der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz dient. Andererseits werden ökologische Anreize und Lenkungsimpulse geschaffen, die zur nachhaltigen Schonung der Umwelt beitragen. Dabei werden für Produktionsprozesse, die in hohem Masse auf den Einsatz nicht-erneuerbarer Energieträger angewiesen sind, besondere Regelungen ausgearbeitet. Zudem werden Subventionen und Steuern im Hinblick auf falsche ökologische Anreize überprüft. Geht man von einem Ertragsvolumen von 2 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr aus, entspricht dies 10 bis 15 Prozent der Endverbraucherausgaben für sämtliche Energieträger. Die Festlegung der Steuersätze ist nicht zuletzt von den Verhältnissen im Ausland abhängig (Tanktourismus).
  6. Es ist unerlässlich, dass die ökologische Steuerreform die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmungen bewahrt und nicht auf Kosten der Beschäftigung in der Schweiz verwirklicht wird. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mehrere europäische Länder (Skandinavien, Niederlande, Grossbritannien, Deutschland) verschiedene Energie-Besteuerungsformen einführen oder studieren. Das schweizerische Steuerniveau ist zur Zeit verhältnismässig tief und stellt einen willkommenen Wettbewerbsvorteil dar. Dieser Vorteil darf durch die Steuerreform nicht gefährdet werden.

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