Bundesrat Leuenberger will Projekt Wellenberg weiterverfolgen

Gestützt auf die Schlussfolgerungen der "Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle" (EKRA) unter dem Vorsitz von Prof. Walter Wildi und nach Gesprächen mit der Nidwaldner Regierung will Bundesrat Moritz Leuenberger das Projekt Wellenberg für die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle weiterverfolgen.

7. Juni 2000

Dies schreibt der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einem Brief an die Nidwaldner Regierung. Er will am Standort Wellenberg für weitere Abklärungen festhalten, weil dieser aufgrund der heutigen Kenntnisse die Anforderungen sowohl für die ursprünglich geplante geologische Endlagerung als auch für das neue Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung erfülle. Vor dem Bau eines Sondierstollens seien jedoch noch verschiedene Fragen zu klären.
Die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) begrüsst in einer Stellungnahme Leuenbergers Erklärung. Im Einverständnis mit dem Kanton Nidwalden sollen demnach die Schlussfolgerungen der EKRA konkret umgesetzt werden. Die GNW betreffen beim weiteren Vorgehen vor allem die Überprüfung und Anpassung ihres Untersuchungs- und Lagerkonzepts sowie die Festlegungen zu Ausschlusskriterien und zum Abfallinventar. Die von den Fachleuten um Prof. Wildi geforderten Anpassungen stellten für die GNW keine grundsätzlichen Probleme dar. Sie ist überzeugt, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der Terminvorgaben des Bundes - d.h. bis zum Herbst 2000 - vornehmen zu können, dies aufgrund der sehr weitgehenden Übereinstimmung der Grundannahmen für die Langzeitsicherheit zwischen den Konzepten der EKRA und der GNW.
Der nun anstehende Bau eines Sondierstollens mit Testlabor soll Klarheit sowohl über die geologische Eignung des Standortes Wellenberg als auch über die Möglichkeiten zur Umsetzung der Konzeptideen der kontrollierten geologischen Lagerung der EKRA bringen. Nach kantonaler Gesetzgebung ist hierfür eine Konzession zur Nutzung des Untergrundes erforderlich. Über ihre Erteilung werden die Nidwaldner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne zu entscheiden haben. Der Regierungsrat wird nach eigenen Aussagen erst nach Verabschiedung der Botschaft zum neuen Kernenergiegesetz auf ein Konzessionsgesuch für einen Sondierstollen eintreten.
Über den allfälligen Bau eines Lagers wird der Kanton nach Auswertung der Ergebnisse der kommenden Arbeiten erneut zu entscheiden haben. Der Vortrieb des Stollens und die wissenschaftlichen Untersuchungen werden mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ein von Bund und Kanton Nidwalden einzusetzender Ausschuss soll die weiteren Arbeiten koordinieren und überwachen sowie das UVEK, die Nidwaldner Regierung und die Öffentlichkeit informieren. Diesem Ausschuss sollen Vertreter der Regierungen von Nidwalden und Obwalden, der Standortgemeinde Wolfenschiessen und des Bundesamtes für Energie angehören.

Quelle

M.S. nach Pressemitteilung GNW und Regierungsrat Nidwalden, 8. Juni 2000

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