Bundesrat: Stilllegung der Schweizer KKW finanziell gesichert
In einer Interpellation vom 2. September 1999 zog SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner zusammen mit 23 Mitunterzeichnenden die geplanten Stilllegungskosten der Schweizer Kernkraftwerke in Zweifel.
Auf Basis von Weltwoche- und Tages-Anzeiger-Berichten über die Stilllegungskosten der deutschen KKW Würgassen und Greifswald kalkulierte Rechsteiner den entsprechenden Aufwand pro Megawatt installierter Leistung und folgerte mit diesem Ansatz, die Stilllegung der Schweizer KKW müsste deutlich teurer sein als vorgesehen.
Der Bundesrat antwortete darauf am 24. November, die von den Betreibern der Kernkraftwerke jährlich zu leistenden Beiträge in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen würden unter der Annahme einer 40-jährigen Betriebsdauer so berechnet, dass spätestens zum Zeitpunkt der Stilllegung alle Kosten gedeckt sind. Die Kosten sowie die jährlichen Beiträge würden von der Verwaltungskommission des Fonds periodisch überprüft und angepasst. Ein Vergleich verschiedener Zahlen, wie er in der Interpellation gemacht wird, sei problematisch, da gewisse Länder für die Berechnung der Stilllegungskosten die vollständige Entfernung aller Anlagen bis zur "grünen Wiese" betrachteten, während andere Länder wie z.B. die Schweiz die Kosten für den Abbruch und die Entsorgung der kontaminierten Anlagenteile berücksichtigten. Eine wesentliche Rolle spiele auch die Zuteilung in Stilllegungs- und Entsorgungskosten. So könnten z.B. die vor der Einlagerung der Stilllegungsabfälle getätigten Investitionen vollständig oder anteilsmässig den Entsorgungskosten zugerechnet werden. Deshalb müssten die Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemeinsam betrachtet werden, und hier zeige sich, dass die für die Schweizer KKW ermittelten Gesamtkosten im internationalen Vergleich hoch seien.
Quelle
M.S.