Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strommarktöffnung

Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und zum Gesetz über die Stromversorgung (StromVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

2. Dez. 2004

Darin schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, das EleG vorgezogen zu behandeln, um das Problem des grenzüberschreitenden Stromhandels schnell zu lösen. Mit der Revision soll eine Übergangsregelung geschaffen werden, die weitgehend mit den in der EU am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Vorschriften übereinstimmt. Im revidierten Gesetz enthalten sind ein unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber, eine Elektrizitätskommission als Regulierungsbehörde sowie der Zugang zum Übertragungsnetz und die Handhabung von Netzeng passen. Gleichzeitig will der Bundsrat mit der EU eine Vereinbarung aushandeln, in der die Schweizer Regelung als EU-kompatibel anerkannt wird.
Zentraler Punkt des StromVG seien die Versorgungssicherheit und der «Service Public», schreibt der Bundesrat. Auch nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes in der Referendumsabstimmung vom 22. September 2002 hält die Landesregierung an einer schrittweisen Strommarktöffnung fest, reduziert aber das Liberalisierungstempo und schlägt ein zweistufiges Verfahren vor. In Abweichung vom Vernehmlassungsentwurf, der eine Trennlinie bei 100 MWh Jahresverbrauch vorsah, können jetzt in einem ersten Schritt alle Industrie- und Gewerbekunden ihren Lieferanten frei wählen. Der zweite Öffnungsschritt erfolgt nach fünf Jahren durch einen Beschluss der Bundesversammlung, der dem fakultativen Referendum untersteht. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch die Privathaushalte ihren Lieferanten frei wählen können. Sie können aber auch bei ihrem bisherigen kommunalen Versorgungsunternehmen bleiben, das ihnen eine abgesicherte Stromversorgung anbieten muss.
Im Rahmen des StromVG hat der Bundesrat zudem seine Zielvorstellung für den Ausbau der erneuerbaren Energien formuliert. Als erneuerbare Energien gelten Wasserkraft, Sonnenenergie, Géothermie, Umgebungswärme, Windenergie und Biomasse. Ihr Anteil am Stromendverbrauch soll sich bis ins Jahr 2030 auf 77% erhöhen. Dabei ist die Produktion aus Wasserkraftwerken mindestens auf dem Stand des Jahres 2000 zu halten. Diese Ziele sollen primär mit freiwilligen Massnahmen der Elektrizitätswirtschaft erreicht werden. Der Bundesrat legt dafür Teilschritte fest und überprüft alle fünf Jahre die Zielerreichung. Werden die Teilziele nicht erreicht, behält sich der Bund weitere Massnahmen vor, so beispielsweise Quotenregelungen für Mindestmengen an Strom aus erneuerbaren Energien, die von den Energieversorgungsunternehmen an ihre Kunden abgegeben werden müssen, oder eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, oder ein Mix von beiden Massnahmen.

Quelle

M.S. nach Botschaft des Bundesrats und Medienmitteilung Uvek vom 3. Dezember 2004

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