Bundesrat: Vorzeitige Stilllegung von KKW wirtschaftlich nicht sinnvoll

In seiner Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Marc Suter (Biel) zur Wirtschaftlichkeit der Kernenergie unterstrich der Bundesrat, dass eine vorzeitige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken wirtschaftlich wenig Sinn macht.

7. Sep. 1999

Auf die Fragen "Mit welchen Kosten wäre im Falle des Abschaltens der Kernkraftwerke zu rechnen? Ist davon auszugehen, dass die Elektrizitätswirtschaft von sich aus Kernkraftwerke infolge Unwirtschaftlichkeit ausser Betrieb nehmen wird? Wenn ja, um welche Kernkraftwerke könnte es sich handeln und welcher Aufwand für die Stilllegung wäre damit verbunden?" antwortete der Bundesrat:
"Die im Falle einer Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken entstehenden betriebs- oder volkswirtschaftlichen Kosten hängen wesentlich von Annahmen und Randbedingungen ab. Wichtig sind der Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme bzw. die technisch mögliche, restliche Betriebsdauer der Anlagen, sowie die Art und Weise, wie die entgangene Elektrizitätserzeugung ersetzt wird (Importe, fossilthermische Elektrizitätserzeugung oder zusätzliche Elektrizitätseinsparungen). Bei einer vorzeitigen Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks werden variable Kosten vermieden, während die fixen Kosten in einer gesamtwirtschaftlichen Rechnung unabhängig vom Betrieb der Anlage über die technischwirtschaftliche Lebensdauer abzuschreiben sind. Beispielsweise würden sich die Entsorgungskosten im Falle einer vorzeitigen Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke im heutigen Zeitpunkt (…) um schätzungsweise 10-20% verringern. Die Stilllegungskosten würden praktisch unverändert bleiben, da die Investitionskosten für Zwischen- und Endlager sowie für die Abfallbehandlungsanlagen kaum volumenabhängig sind. Ins Gewicht fällt auch, dass bei einer vorzeitigen Ausserbetriebnahme wesentliche Mittel zur Finanzierung der Entsorgung fehlen würden, da diese durch Rückstellungen während einer angenommenen Betriebszeit von vierzig Jahren aufgebracht werden sollen. Diese Überlegungen zeigen, dass eine vorzeitige Ausserbetriebnahme wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
Wegen gegenwärtigen europaweiten Überkapazitäten insbesondere bei der Bandenergieproduktion sind sowohl Kernkraftwerke wie konventionelle thermische Erzeugungsanlagen vom Preisdruck der geöffneten Strommärkte betroffen. Da der Anteil der variablen Kosten an den gesamten Stromgestehungskosten bei Kernkraftwerken geringer ist als bei älteren Kohle- oder Öl-Dampfkraftwerken, werden im Falle von Überkapazitäten und Umstrukturierungen eher letztere ausser Betrieb genommen. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass die schweizerische Elektrizitätswirtschaft beabsichtigt, Kernkraftwerke aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen ausser Betrieb zu nehmen. Weltweite Prognosen wie der jüngste World Energy Outlook 1998 der Internationalen Energieagentur (IEA) prophezeien jedenfalls für die Nuklearenergie eine stabile Erzeugung während des nächsten Jahrzehnts."

Quelle

M.S. nach Antwort des Bundesrates vom 8. September 1999 auf die Interpellation Suter vom 18. Juni 1999

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