CO2-Abgabe: Bundesrat schickt vier Varianten in die Vernehmlassung

Das 1999 vom Parlament verabschiedete CO2-Gesetz schreibt verbindliche Reduktionsziele für CO2-Emissionen aus der Energieproduktion vor.

19. Okt. 2004

Das Gesamtziel verlangt bis 2010 gegenüber 1990 eine Reduktion von 10%. Das Kyoto-Protokoll seinerseits verlangt von der Schweiz in der Periode 2008-2012 eine Reduktion von 8% gegenüber 1990. Nach den Berechnungen des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) lag jedoch der CO2-Ausstoss der Schweiz im Jahr 2003 insgesamt immer noch 0,2% über dem Niveau von 1990. Der Abnahme von -4,6% bei den Brennstoffen steht dabei eine Zunahme von +8,1% bei den Treibstoffen gegenüber.
Zur weiteren Verringerung der CO2-Emissionen hat der Bundesrat am 20. Oktober 2004 vier Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Drei enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt allein auf einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen.

  • - Als Variante 1 schlägt der Bundesrat eine Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen vor. Sie soll ab 2006 rund 9 Rp. pro Liter Heizöl (umgerechnet auf Heizöl "Extraleicht") und rund 15 Rp. pro Liter Benzin betragen. Ab 2008 steigt die Abgabe beim Benzin auf 30 Rp. pro Liter. Die Erträge sollen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet werden (pro Kopf CHF192 pro Jahr). Wegen des erwarteten Rückgangs des Treibstoffabsatzes rechnet der Bund mit Einnahmenausfällen von rund CHF 450 Mio. bei der Mineralölsteuer.
  • - Bei der Variante 2 wird ab 2006 ebenfalls eine Abgabe von 9 Rp. bzw. rund 15 Rp. erhoben; auf die zweite Stufe bei den Treibstoffen wird jedoch verzichtet. Stattdessen werden 2% der Einnahmen für den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland verwendet. Die Einnahmenausfälle bei der Mineralölsteuer werden auf rund CHF 225 Mio. geschätzt, die Rückverteilung pro Kopf beträgt CHF 126 jährlich. Die Teilzweckbindung würde die Revision des CO2-Gesetzes bedingen.
  • - Variante 3 sieht nur noch eine Abgabe von 9 Rp. beim Heizöl vor. Bei den Treibstoffen würde beim Import ein "Klimarappen" von 1 Rp. erhoben. Mit dem Ertrag von rund CHF 70 Mio. sollen im Inland vorab Biotreibstoffe und Massnahmen im Brennstoffbereich (Gebäude, Infrastrukturanlagen) gefördert werden; im Ausland ist der Kauf von Emissionszertifikaten geplant. Die Erträge bei der Mineralölsteuer blieben etwa gleich, die Rückerstattung pro Kopf beträgt CHF 46 pro Jahr. Die CO2-Abgabe bleibt eine Option, falls der Klimarappen seine Wirkung verfehlt.
  • - Bei der Variante 4 wird auf eine CO2-Abgabe verzichtet und nur ein "Klimarappen" von 1,6 Rp. pro Liter Treibstoff erhoben. Die Einnahmen von rund CHF 115 Mio. werden wie bei der Variante 3 verwendet. Der Einnahmenausfall bei der Mineralölsteuer bliebe gering; Rückerstattungen gibt es keine. Auch hier bleibt die CO2-Abgabe eine Option, falls die Ziele nicht erreicht werden.
    Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Januar 2005. Danach will der Bundesrat entscheiden, wie er die Ziele des CO2-Gesetzes erreichen will.

Relevant nach CO2-Gesetz sind nur die Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen (ausser den Emissionen der Raffinerien) sowie die Emissionen des internationalen Flugverkehrs. Beim Kyoto-Protokoll müssen weitere Emissionen einbezogen werden, namentlich die Emissionen aus industriellen Prozessen und der Abfallverbrennung sowie die Emissionen von Methan, Lachgas und synthetischen Gasen.

Quelle

M.S. nach Medienmitteilungen Uvek und Buwal vom 20. Oktober 2004

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