Deutsche Regierung beschliesst Weiterbetrieb

Die deutsche Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf gebilligt, der es den drei verbleibenden Kernkraftwerkseinheiten des Landes erlaubt, aus energiewirtschaftlichen Gründen bis Mitte April 2023 Strom zu erzeugen. Der Bundestag – das Parlament – wird sich Anfang November damit befassen.

20. Okt. 2022
Steffi Lemke und Robert Haneck
Steffi Lemke, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, und Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, erläutern den Kabinettbeschluss zur Novelle des Atomgesetzes.
Quelle: BMUV / Sascha Hilgers

Der Gesetzentwurf, der nicht vom deutschen Bundesrat gebilligt werden muss, schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb von Emsland, Isar-2 und Neckarwestheim-2 nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig. Am 15. April 2023 müssen die drei Einheiten spätestens ihren Leistungsbetrieb einstellen. Bundeskanzler Olaf Scholz entschied sich am 17. Oktober 2022 für diesen Kompromiss, der auf eine monatelange Debatte innerhalb der Regierungskoalition folgt. Habecks Grüne waren generell gegen die Kernenergie und wollten nur zwei der drei Blöcke in einer Notreserve halten, während die liberale FDP für den Weiterbetrieb der drei Blöcke bis 2024 plädierte.

Laut Habeck wird Deutschland im Winter 2023-24 bessere Ausgangsbedingungen haben, da es in der Lage sein wird, über neue schwimmende LNG-Terminals deutlich mehr Gas zu importieren, während gleichzeitig zusätzliche Erzeugungskapazitäten, vor allem zur Nutzung von neuen erneuerbaren Energien, an das Netz angeschlossen werden sollen.

Der Bundestag wird sich voraussichtlich Anfang November damit befassen.

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi 2011 hatte Deutschland beschlossen, den Kernkraftwerksparks des Landes – schneller als bis anhin geplant – bis 2022 stillzulegen.

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