Deutscher Bundesrat billigt Revision des Atomgesetzes
Der Bundesrat, die Länderkammer Deutschlands, hat am 1. Februar 2002 den Gesetzesentwurf zur Regelung der weiteren Kernenergienutzung verabschiedet und damit den Bundestag bestätigt, der der Gesetzesnovelle bereits am 14. Dezember letzten Jahres zustimmte.
31. Jan. 2002
Mit dem neuen Atomgesetz wird u.a. die Begrenzung der Betriebsdauern der bestehenden Kernkraftwerke, die im Juni 2001 zwischen Regierung und Energiewirtschaft beschlossen wurde, gesetzlich geregelt.
Quelle
D.S. nach Mitteilung des Bundesrats vom 1. Februar 2002