Deutsches Kabinett beschliesst Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung

Das deutsche Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der Kernkraftwerke verabschiedet. Er dient als Grundlage für eine abschliessende Einigung mit den vier Stromversorgungsunternehmen Deutschlands E.On Kernkraft GmbH, EnBW AG, RWE Power AG und Vattenfall AB.

21. Okt. 2016

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig und verursachergerecht sicherzustellen. Die Bundesregierung folgt damit den Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom April 2016. Der Bundestag und Bundesrat – die Länderkammer – müssen noch zustimmen. Auch die EU-Kommission muss prüfen, ob es sich um Beihilfen handelt.

Ein Fonds und geteilte Verantwortung

Als Neuerung wird es künftig einen öffentlich-rechtlichen Fonds geben, den die Kernkraftwerksbetreiber finanzieren. Dieser Fonds deckt die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung der Abfälle aus deutschen Kernkraftwerken.

Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung übernimmt der Bund die Verantwortung. Im Gegenzug bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke auch weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.

Der Fonds wird die von den Unternehmen zu zahlenden Mittel einnehmen, verwalten und auszahlen. Die Betreiber werden verpflichtet, einen Betrag von rund EUR 17,4 Mrd. (CHF 18,9 Mrd.) in diesen Fonds einzuzahlen. Gegen einen zusätzlichen Risikoaufschlag von rund 35% – EUR 6,1 Mrd. (CHF 6,6 Mrd.) – können sie ihre Verpflichtung für etwaige Nachschüsse an den Fonds beenden. Dieser Risikoaufschlag decke insbesondere die Kosten- und Zinsrisiken ab, erklärte die Bundesregierung in einer Medienmitteilung.

E.On: Gesetzesentwurf als Chance

Die E.On SE begrüsste den Entscheid des Bundeskabinetts, die Vorschläge der KFK umzusetzen. Damit sehe das Unternehmen die Chance, ein über Jahrzehnte kontrovers diskutiertes Thema in einem gesellschaftlichen Konsens zu beenden. Die E.On sei bereit, dafür einen erheblichen Beitrag zu leisten. Im gleichen Zuge werde eine Freistellung von der Haftung für die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle aus Kernkraftwerken erfolgen. Das Unternehmen werde den Gesetzentwurf jetzt eingehend prüfen. Ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sowie der vertraglichen Vereinbarungen sei notwendig, so die E.On weiter.

Die EnBW will den Gesetzentwurf technisch, bilanziell und juristisch bewerten: «Dauerhafte Rechtssicherheit ist angesichts der Tragweite der angestrebten Neuordnung für uns zwingend.» Auch die Vattenfall verlangt Rechtssicherheit.

Quelle

M.A. nach deutscher Bundesregierung, und E.On., Medienmitteilungen, 19. Oktober 2016

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