Deutschland: Aufgabe des Ein-Endlager-Konzepts gefordert

"Die deutsche Bundesregierung will sich offenbar mit dem Problem der Endlagerung von radioaktiven Abfällen nicht belasten", erklärte der Umwelt- und Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, Stefan Mappus, am 25. August 2004 in Stuttgart.

12. Sep. 2004

Die geplante Suche nach einem neuen Endlagerstandort für alle Arten von radioaktiven Abfällen ("Ein-Endlager-Konzept") habe faktisch zu einem Stillstand bei der erfolgversprechenden, seit mehreren Jahrzehnten verfolgten Endlagerstrategie geführt. So würde unter anderem das gerade von Baden-Württemberg dringend benötigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die Schachtanlage Konrad, aufgegeben, obwohl es für den Zweck geeignet und bereits genehmigt sei. Dies sei weder ökonomisch noch unter Sicherheitsaspekten nachvollziehbar. Mappus hat deshalb den Bundesumweltministeraufgefordert, das "Ein-Endlager-Konzept" aufzugeben, baldmöglichst die Schachtanlage Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Betrieb zu nehmen und das Moratorium für die Erkundung des Salzstockes Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle aufzuheben.
"Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung mit ihrer Untätigkeit und der Bearbeitung von 'Zweifelsfragen' die Zeit bis zur nächsten Wahl überbrücken will, um dann erneut und völlig unbefangen die Unlösbarkeit der Endlagerfrage anzuprangern. Radioaktive Abfälle sind zum Schutz von Mensch und Umwelt am sichersten in einem Endlager in tiefen geologischen Schichten aufgehoben und das baldmöglichst. Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hilft nicht weiter. Zwischenlager sind keine Lösung für die nächsten Generationen. Das Wohl der Allgemeinheit und die Verantwortung für die Zukunft zwingen zum raschen Handeln", erklärte Mappus.
Am 13. September 2004 forderte Mappus zudem, dass die von der Schweiz zugesagten Beteiligungsrechte am Verfahren zur Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz in einem zwischenstaatlichen Regierungsabkommen verbindlich geregelt werden müssen. Die Schweiz habe immer wieder betont und auch schriftlich bestätigt, dass die deutsche Bevölkerung und die deutschen Gebietskörperschaften im atomrechtlichen Bewilligungsverfahren auch die gleichen Rechte erhalten werden wie die entsprechenden Institutionen in der Schweiz. "Dem Land sind in dieser Angelegenheit die Hände gebunden, weil der Bund das Land offiziell nach aussen vertritt. Deshalb muss der Bundesumweltminister die Zusagen der Schweiz einfordern", betonte Mappus. Ziel des Vorschlags sei es, Klarheit, Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber der betroffenen Bevölkerung zu erreichen und den berechtigten Interessen der deutschen Bevölkerung in einem abgesicherten Beteiligungsverfahren Rechnung zu tragen. "Die Verweigerung des Bundesumweltministers, konkrete Schritte einzuleiten, ist nicht akzeptabel", so Mappus.

Quelle

D.S. nach Land Baden-Württemberg, 25. August und 13. September 2004

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