Deutschland: bei Engpässen Kohle und Erdgas statt Kernenergie

Die deutsche Bundesnetzagentur will keines der acht bereits stillgelegten Kernkraftwerkseinheiten als Reserve für mögliche Stromengpässe in diesem und dem nächsten Winter nutzen. Sie setzt stattdessen auf konventionelle Energieträger wie Kohle und Erdgas.

2. Sep. 2011
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: «Die Situation im Winter bleibt beherrschbar, ist aber nach wie vor angespannt.»
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: «Die Situation im Winter bleibt beherrschbar, ist aber nach wie vor angespannt.»
Quelle: Bundesnetzagentur

Statt eines Kernkraftwerks sollen konventionelle Kraftwerke im Südwesten Deutschlands als Reserve dienen, wenn es im Winter wegen der Stilllegung von acht Kernkraftwerkseinheiten zu Stromengpässen kommen sollte. Dies gab die Bundesnetzagentur am 31. August 2011 bekannt. Auch Kraftwerke in Österreich könnten zur Not Strom liefern.

«Im Fall aussergewöhnlicher Störungen bleibe das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reserve-Kernkraftwerks beherrschbar», erklärte die Bundesnetzagentur. Dies sei möglich geworden, da zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven ermittelt werden konnten. Strom liefern sollen bei einem Engpass demnach Block drei des Grosskraftwerks in Mannheim (Steinkohle, 203 MW), das Kraftwerk 2 in Mainz-Wiesbaden (Erdgas, 350 MW) und Block C des Kraftwerks in Ensdorf (unter anderem Steinkohle, 286 MW). Die Landesregierung in Baden-Württemberg habe sich zuvor bereit erklärt, dass im Grosskraftwerk in Mannheim fünf statt bisher vier Blöcke gleichzeitig in Betrieb sein dürften. Allerdings sollten sie nicht mehr Schadstoffe ausstossen als derzeit vier. Die erforderliche Genehmigung für einen temporären Fünf-Block-Betrieb werde bis Ende Oktober 2011 vorliegen.

Insgesamt habe die Bundesnetzagentur in Deutschland zusätzliche gesichert zur Verfügung stehende Reservekapazitäten in der Höhe von 1009 MW sowie eine gesichert zur Verfügung stehende Reserveleistung in Österreich in der Höhe von 1075 MW ermittelt.

Quelle

M.A. nach Bundesnetzagentur, Medienmitteilung, und Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes, Zusammenfassung, 31. August 2011

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