Deutschland: Nachrüstung von Biblis-A verzögert

Die für Biblis-A geplante Vergrösserung der Sumpfsiebe von 5,9 m2 auf ca. 20 m2 entsprechend dem Stand moderner deutscher Anlagen darf vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MULV) nicht genehmigt werden. Dies ergibt sich aus einer Weisung des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 4. Juli 2003.

3. Juli 2003

Nach umfangreichen Prüfungen des Antrages der Betreibergesellschaft RWE vom 30. April 2003 unter Einschaltung mehrerer Sachverständiger (Gutachtergemeinschaft Biblis: TÜV Süd, München,TÜV Hannover, Energie Systeme Nord, Kiel und RWTÜV, Essen) und Durchführung Biblis-A-spezifischer Versuche hat die Hessische Genehmigungsbehörde einen Genehmigungsentwurf erstellt. Dieser 50-seitige Genehmigungsentwurf gewährleistet nach Überzeugung der hessischen Genehmigungsbehörde die erforderliche Schadensvorsorge. Er wurde am 20. Juni dem BMU vorgelegt. Gleichzeitig wurde dem BMU mitgeteilt, diese Genehmigung werde am 4. Juli erteilt, wenn sich das BMU bis dahin nicht äussere. Zu den danach gestellten Fragen des BMU hat die Hessische Genehmigungsbehörde sowohl schriftlich als auch in einem Gespräch mit dem BMU am 2. Juli 2003 Stellung genommen. Die Fragen des BMU werden bereits im Genehmigungsentwurf ausreichend behandelt oder waren für die Genehmigungsentscheidung nicht erheblich.
Die Hessische Genehmigungsbehörde ist der Auffassung, dass die Notkühlbarkeit der Anlage durch die beantragte Genehmigung auf heutigem Stand gewährleistet ist. Die für die Vergangenheit geäusserten Zweifel an der Notkühlbarkeit der Anlage seien durch ein der Behörde vorliegendes Gutachten ausgeräumt. "Diese Weisung des BMU führt zu einer weiteren inhaltlich nicht gerechtfertigten Verzögerung der Sicherheitsnachrüstung von Biblis-A", so Hessens Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel.

Quelle

D.S. nach Pressemitteilung des MULV vom 4. Juli 2003

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