Deutschland: Zweite Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Unterweser erteilt

Am 15. Juli 2021 hat die PreussenElektra vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die zweite und letzte Genehmigung für den Rückbau des Kernkraftwerks Unterweser erhalten.

30. Juli 2021

Die erteilte zweite Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Unterweser (PWR, 1345 MW), für die der Antrag im Jahr 2018 gestellt wurde, umfasst den Abbau des Reaktordruckbehälters und des ihn umgebenden Biologischen Schildes.

Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte PreussenElektra im Jahr 2012 beantragt und im Jahr 2018 erhalten. In diesem ersten Genehmigungsverfahren hatte die PreussenElektra die Konzeption für den gesamten Abbau der Anlage und die hierfür geplanten Massnahmen ausführlich beschrieben. Die Beantragung der einzelnen Abbauumfänge hatte PreussenElektra auf zwei Schritte aufgeteilt.

Dazu Stephan Krüger, Anlagenleiter des Kernkraftwerks Unterweser erklärte: «Ich freue mich, dass wir die Genehmigung nun erhalten haben. Für uns bedeutet dies, dass wir den Rückbau im vorgesehenen Zeitplan vorantreiben können.»

Seit Beginn des Rückbaus im Kernkraftwerk Unterweser wurden die Brennelemente aus der Anlage entfernt, über 90 Systeme stillgesetzt und rund 2000 t Material demontiert. Dieses wird im Reststoffbehandlungszentrum, das im Reaktorgebäude der Anlage entstanden ist, zerlegt, gereinigt und mehrfach gemessen. Die Einbauten des Reaktordruckbehälters wurden bereits im Rahmen der ersten Abbaugenehmigung vollständig entfernt.

Unterweser gehörte zu den sieben im Zuge des dreimonatigen Atommoratoriums vom März 2011 vorläufig abgeschalteten Kernkraftwerkseinheiten, welche nach Inkrafttreten des 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes im August 2011 endgültig vom Netz mussten.

Quelle

M.A. nach Preussen Elektra, Medienmitteilung, 20. Juli 2021

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