Dreimal Nein: Das Schweizer Volk will eine geradlinige Energiepolitik

Mit dem klaren dreifachen Nein zu den eidgenössischen Vorlagen für neue Energiesteuern bzw. -abgaben und mit dem ebenso deutlichen Nein zur kantonalbernischen Verfassungsinitiative zur Stilllegung des AKW Mühleberg haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 24. September 2000 ohne Wenn und Aber für eine geradlinige Energie- und Umweltpolitik ausgesprochen.

23. Sep. 2000

Insbesondere wurde eine Diskriminierung der Kernenergie gegenüber der Wasserkraft durch einseitige Fiskalbelastungen abgelehnt, die Position der Kernenergie als Option für die Zukunft wurde intakt gelassen. Die Volksabstimmungen, die mit dem Schluss des am 23. September zu Ende gegangenen zehnjährigen Moratoriums in der Bundesverfassung (Bulletin 17/1990) zusammenfielen, haben damit eine willkommene Klärung ermöglicht, die sowohl im Parlament als auch vom Bundesrat umgehend mit - gemessen am energiepolitischen Abtasten und Zögern der letzten Jahre ungewohnt - klaren Entscheiden quittiert wurde: Der Ständerat verabschiedete den Entwurf zum Elektrizitätsmarktgesetz in den Tagen nach der Abstimmung spontan und sehr zielstrebig. Und der Bundesrat traf eine Woche nach der Abstimmung den Grundsatzentscheid, in seinem Entwurf zum neuen Kernenergiegesetz an das Parlament keine Befristung der Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke vorzuschlagen. Aus der Sicht der Behörden soll allein die Sicherheit über den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke entscheiden.
Die Deutlichkeit der Ablehnung aller drei eidgenössischen Energievorlagen war einhellig: Solarinitiative - 68,1% Nein, von keinem der 23 Stände angenommen; Förderabgabe (Gegenvorschlag zur Solarinitiative) - 53,5% Nein, von 4,5 Ständen angenommen; Energielenkungsabgabe (so genannte Grundnorm, Gegenvorschlag zur später zurückgezogenen Energie-Umwelt-Initiative) - 55,5% Nein, von 2,5 Ständen angenommen. Der Souverän führte damit die Schweizer Energie- und Umweltpolitik mit einer Korrektur der Vorschläge des Parlaments wieder auf die klare Linie des Bundesrates vom Frühling 1997: In seiner Botschaft zur Solar- und zur Energie-Umwelt-Initiative hatte er dem Parlament damals beantragt, die beiden Initiativen seien Volk und Ständen ohne Gegenvorschläge mit Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten. Nach der Ausarbeitung von Gegenvorschlägen durch das Parlament und nach dem Rückzug der Energie-Umwelt-Initiative empfahl dann der Bundesrat mit dem Parlament den Stimmberechtigten, zur Solarinitiative Nein und zur Energielenkungsabgabe und zur Förderabgabe zweimal Ja zu stimmen.
Das Verdikt des Volkes entspricht jetzt genau dem Antrag des Bundesrates von 1997. Es bestätigt das für die Umwelt- und Energiepolitik eingeleitete Konzept der Schweiz mit dem im letzten Frühling in Kraft gesetzten CO2-Gesetz, das - im Einklang mit den modernen internationalen Trends - eine Abgabe auf klimawirksame Emissionen vorsieht, was den Anliegen des Umweltschutzes direkter Rechnung trägt als die nun abgelehnte Energie-Besteuerung. Besonders unter diesem Gesichtspunkt war nach der Abstimmung die wehklagende Beschwörung eines vermeintlichen energiepolitischen Scherbenhaufens durch den demokratisch überstimmten Energieminister Moritz Leuenberger, der die Linie des Bundesratskollegiums 1997 mitzutragen hatte, sachlich nicht nachzuvollziehen.
Wichtig ist die Tatsache, dass die Abstimmungsergebnisse keine gewichtigen regionalen Unterschiede zeigen.
Nach der Abstimmung vom 24. September ist der nächste eidgenössische atompolitische Schritt die auf kommenden März terminierte bundesrätliche Botschaft an das Parlament zu den beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium plus" (die spätestens vor Ende 2003 Volk und Ständen zur Abstimmung vorzulegen sind) sowie zum neuen Kernenergiegesetz, das vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag zu diesen Initiativen konzipiert wird. Ohne Zweifel wird die Auseinandersetzung zu diesen drei Vorlagen intensiv geführt werden. Zur nunmehr geklärten Ausgangslage gehören namentlich:

  • die vom Bundesrat angekündigte weitgehende Umsetzung der Ergebnisse der Vernehmlassung zum neuen Kernenergiegesetz, die bemerkenswert deutlich zugunsten einer intakten Option Kernenergie für die Zukunft ausfielen,
  • das mit 2:1 erfreulich deutliche Ja der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern zum weiteren Betrieb des Kernkraftwerks Mühleberg, und natürlich
  • die Standesinitiativen der Kantone Aargau und Solothurn für eine kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung.

Dies sind gute Voraussetzungen dafür, dass sich die Schweiz jetzt eine demokratisch tragfähig abgestützte, zukunftsgerichtete Modernisierung der Kernenergiegesetzgebung erarbeiten kann. Allerdings verlangt dieses Ziel einen beherzten Einsatz aller Kräfte, die sich für eine ökologisch und wirtschaftlich optimale Entwicklung der schweizerischen Energieversorgung engagieren. Dieses Engagement lohnt sich, geht es doch darum, das Umwelt-Privileg der Schweiz, ihren Strom weiterhin mit 60 Prozent Wasserkraft und 40 Prozent Kernenergie praktisch CO2-frei, sicher und wirtschaftlich konkurrenzfähig zu produzieren, nicht mutwillig preiszugeben.

Quelle

P.H.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft