EDF bald ohne Staatsgarantie
Die französische Regierung hat unter dem Druck der EU-Wettbewerbsbehörde ihre Pläne zur Teilprivatisierung der staatlichen Strom- und Gasversorgung wieder aufgenommen, die sie in der Regierungserklärung von 2002 angekündigt hatte.
Sie bestätigte am 11. November 2003 gegenüber der EU, wie verlangt bis spätestens Ende 2004 die unbegrenzte staatliche Anleihensgarantie für die Electricité de France (EDF) aufzuheben. Noch nicht erfüllt hat die französische Regierung eine weitere EU-Auflage: Die EU verlangt die Rückerstattung einer "ungerechtfertigten Staatshilfe" im Gesamtbetrag von EUR 1,2 Mrd. durch die EDF. Es handelt sich um EUR 889 Mio. plus Zinsen für Rückstellungen, welche die EDF zur Erneuerung des Hochspannungsnetzes im Zeitraum von 1987 bis 1996 vorgenommen hatte. Nach der Änderung des Besitzesstatuts am Hochspannungsnetz von 1997 wurde ein Teil dieser Rückstellungen ohne Steuerfolgen in das EDF-Dotierungskapital überführt, was die EU-Wettbewerbsbehörde für eine Staatshilfe hält. Die EDF prüft gegen diese EU-Auflage einen Rekurs.
Zur Aufhebung der Staatsgarantie gibt es laut EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti verschiedene Lösungen. Die französische Regierung hat für die Umwandlung der EDF von einem öffentlich rechtlichen Industrie- und Handelsunternehmen in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft optiert. Die Umwandlung geht nicht ohne Reform der Ruhestandvorsorge, welche die EDF zusammen mit der Gaz de France bisher in einem reinen Umlageverfahren finanzierte. Sie soll nun ausgelagert und an das allgemeine französische Sozialversicherungssystem angelehnt werden. Die Reform darf laut dem EU-Wettbewerbsrecht nicht zu einem Konkurrenzvorteil der EDF führen. Die Modalitäten sind noch offen.
Quelle
P.B. nach EU-Medienmitteilung, 16. Dezember 2003