Eidgenössische Räte empfehlen Anti-Atominitiativen zur Ablehnung

Am Ende der Wintersession nahmen die Eidgenössischen Räte am 13. Dezember 2002 in den Schlussabstimmungen unter anderem zu den beiden Anti-Atominitiativen Stellung. Dabei wurden diese dem Volk deutlich zur Ablehnung empfohlen.

12. Dez. 2002

Die Räte hatten über die vom Bundesrat vorgelegten Bundesbeschlüsse zu befinden, welche beide ein Nein zu den Vorlagen empfehlen. Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Moratorium plus" wurde im Ständerat mit 35 Ja- zu 6 Nein-Stimmen und im Nationalrat mit 109 Ja- zu 67 Nein-Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gutgeheissen. Beim Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Strom ohne Atom" lautete das Resultat 36 Ja- zu 5 Nein-Stimmen respektive 108 Ja- zu 63 Nein-Stimmen (und 6 Enthaltungen). Mit der Durchführung der Schlussabstimmungen am Ende der Wintersession 2002 ist es klar, dass die Volksabstimmung über die beiden Initiativen am 18. Mai 2003 stattfinden wird, da der Bundesrat die Abstimmung innert 9 Monaten durchführen muss.
Nach der erfolgten Schlussabstimmung meldete sich im Nationalrat der Aargauer SVP-Vertreter und Präsident der Urek (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) Christian Speck zu Wort, der sich nach seinen eigenen Worten nicht für oder gegen die Initiativen, sondern zum Titel der Initiative "Moratorium plus" äusserte. Speck führte unter anderem aus: "Die Initiative wurde 1998 eingereicht. Damals stimmte dieser Titel noch, aber heute ist er für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verwirrend. Er ist auch irreführend, weil Ende September 2000 das frühere zehnjährige Moratorium zu Ende ging. Es kann sich somit nicht um eine Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps handeln, da dieser gar nicht mehr in Kraft ist. Er gibt auch zu Verwechslungen Anlass, weil der Titel trotz des Zusatzes 'plus' den Eindruck gibt, sich am früheren Moratorium zu orientieren. Der Inhalt der Initiative beschränkt sich aber nicht auf den Baustopp für neue Atomenergieanlagen, sondern er greift mit der neuen Leistungsbegrenzung und vor allem mit dem alle zehn Jahre zu wiederholenden Referendum in den Betrieb der bestehenden Anlagen ein.
Ich verlange natürlich nicht, dass der Titel jetzt geändert wird. Aber ich erwarte, dass die Bundeskanzlei und der Bundesrat bei der Erarbeitung des Bundesbüchleins, bei schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen die nötige Klarheit über die inhaltlichen Forderungen der Initiativen schaffen und damit einer Irreführung und Verwechslungsgefahr zuvorkommen. Es muss den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar sein, dass derzeit kein Baustopp für neue Atomenergieanlagen und keine Leistungsbegrenzung für bestehende Kernkraftwerke in Kraft ist. Vor allem muss den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar sein, dass die Initiative 'Moratorium plus' wesentliche Unterschiede zum seinerzeitigen Kernenergiemoratorium beinhaltet, indem sie mit der alle zehn Jahre zu wiederholenden Volksabstimmung in den Betrieb und die Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen eingreift."

Quelle

H.R.

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