Ein Kernenergiegesetz für die Schweiz von morgen

Der Bundesrat hat am 6. März 2000 ein ausserordentlich gewichtiges kernenergiepolitisches Paket verabschiedet.

5. März 2000

Es umfasst

  • den Vernehmlassungsentwurf zum Kernenergiegesetz (KEG)
  • den Antrag an das Parlament, den Bundesbeschluss zum Atomgesetz unverändert bis Ende 2010 zu verlängern
  • die Verordnung über den Entsorgungsfonds
  • die Festlegung der Versicherungsprämie des Zwilag (Zwischenlager Würenlingen) für die Bundesdeckung durch eine Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)
  • die Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen (Konditionierungsanlage für schwachradioaktive Abfälle sowie Verbrennungs- und Schmelzanlage) des Zwilag.


Die für die Zukunft der Schweizer Kernenergie gewichtigste Vorlage, der bundesrätliche Entwurf für ein neues Kernenergiegesetz, sei hier in einigen wesentlichen Punkten ganz kurz zusammengefasst: Das Gesetz soll das Atomgesetz vom 23. Dezember 1959 und den Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz ersetzen. Die Rahmenbewilligung für einen Neubau von Kernkraftwerken soll neu dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Bei der Frage einer allfälligen Befristung des Betriebs der bestehenden Kernkraftwerke stellt der Bundesrat die Variante "Befristung" (wobei die konkrete Frist aufgrund der Vernehmlassung noch festzulegen wäre) der Variante "keine Befristung" gegenüber. Die Vernehmlasser sollen sich zu dieser Frage äussern. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Kernkraftwerken in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) und die damit zusammenhängenden Ausfuhren sollen gemäss Vorschlag des Bundesrates verboten werden, sobald die bestehenden Verträge innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens erfüllt sind. Der Lufttransport von plutoniumhaltigen Kernmaterialien, d.h. von Uran-Plutonium-Mischoxid(Mox)-Brennelementen, soll innerhalb des schweizerischen Luftraums verboten werden.

Die SVA nahm zu dieser Vorlage am 6. März im Anschluss an die Medienkonferenz mit dem Vorsteher des Uvek, Bundesrat Moritz Leuenberger, in einem Communiqué wie folgt Stellung:

"Entsorgung im Vordergrund - Die SVA gegen ein gesetzliches Wiederaufarbeitungs-Verbot - (SVA, 6. März 2000) Das wichtigste Anliegen, welches das neue Kernenergiegesetz zu regeln hat, ist die nicht nur technisch, sondern auch politisch praktikable Durchführung der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Auf diese Frage wird sich die Analyse des heute in die Vernehmlassung gegebenen Entwurfs des Bundesrates für ein neues Kernenergiegesetz in erster Linie konzentrieren. Wie die Schweizerische Vereinigung für Atomenergie (SVA) weiter unterstreicht, ist der Vorschlag des Bundesrates, die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente - das heisst die Rückgewinnung der wertvollen Energierohstoffe Uran und Plutonium - gesetzlich zu verbieten, aus sachlicher Sicht klar abzulehnen.

Die Gesetzesbestimmungen über die Grundsätze der kontrollierten geologischen Tiefenlagerung und der Endlagerung sind für die praktische Durchführung der Entsorgung radioaktiver Abfälle von zentraler Bedeutung. Eine sorgfältige Analyse des bundesrätlichen Entwurfs wird zeigen, ob in der Vernehmlassung Änderungsanträge einzubringen sind. Keinesfalls sollte der Gesetzesentwurf politisch Anlass für die weitere Verzögerung der Arbeiten für ein Endlager schwach- und mittelradioaktiver Abfälle liefern.

Die SVA setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Kernkraftwerke betrieben werden können, solange sie sicher sind, und dass die sichere Nutzung der Kernenergie auch in der Zukunft grundsätzlich und ohne unnötige Einschränkungen möglich bleibt. Ein Wiederaufarbeitungsverbot würde einerseits die Handlungsfreiheit der Schweiz im Bereich der Entsorgung unnötig beschränken. Anderseits brächte ein Verzicht auf die Wiederaufarbeitung mittel- und langfristig keinen Sicherheitsgewinn. Die beiden Möglichkeiten - Entsorgung mit oder ohne Wiederaufarbeitung - sollten in einem zukunftstauglichen Kernenergiegesetz offen gehalten werden.

Eine im Gesetz verankerte Begrenzung der Betriebsdauer von Kernkraftwerken wäre laut SVA eine rein politisch motivierte Einschränkung gegenüber dem bestehenden Atomgesetz. Besonders, nachdem gegenwärtig in den USA die Bewilligungsverfahren für eine Verlängerung des Kernkraftwerksbetriebs laufen, wäre eine jetzt eingeführte gesetzliche Begrenzung ein politisch motivierter Anachronismus. Die SVA wird sich in der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass auch in einem neuen Gesetz ausschliesslich die Reaktorsicherheit entscheidet, wie lange Kernkraftwerke betrieben werden dürfen."

Bundesrat Moritz Leuenberger löste mit seinen Auftritten im Deutschschweizer Fernsehen im Anschluss an die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes in der Kernenergie-Fachwelt mit drei sachlichen Schnitzern zunächst einige Verwirrung aus:

  • In der Tagesschau vom Abend des 6. März versicherte der Energieminister, mit dem Verbot der Wiederaufarbeitung würden namentlich auch die Transporte bestrahlter Brennelemente ins Ausland hinfällig. Es ist offensichtlich nicht nur dem Energieminister noch nicht bewusst, dass bei einem Verzicht auf die Wiederaufarbeitung die hochradioaktiven bestrahlten Brennelemente in einem komplexen, grossindustriellen Verfahren, das - im Gegensatz zur Wiederaufarbeitung - konkret noch nirgends auf der Welt im industriellen Massstab existiert, "konditioniert", d.h. in eine endlagerfähige Form überführt werden müssen. Die Transporte gehen im Fall der "direkten" Endlagerung einfach vom Kernkraftwerk oder vom Zwilag in eine - mit grösster Wahrscheinlichkeit ausländische - Konditionierungsanlage und von dort zurück ins Zwilag oder in ein späteres Endlager. Was die Transporte betrifft, tritt also die Konditionierungsanlage an die Stelle der Wiederaufarbeitungsanlage. Dass in der Schweiz mit ihren wenigen Kernkraftwerken dereinst eine eigene Brennelement-Konditionierungsanlage gebaut wird, ist angesichts des sehr grossen Aufwands vernünftigerweise auszuschliessen. Die Transporte ins Ausland werden daher im Fall eines Wiederaufarbeitungsverbots nicht hinfällig, sondern einfach auf später verschoben - eine nicht eben "nachhaltige" Politik!
  • Ebenfalls in der Tagesschau vom 6. März begründete Moritz Leuenberger das vorgeschlagene Verbot der Wiederaufarbeitung mit der unzutreffenden A-Gegner-Behauptung, bei der Wiederaufarbeitung schweizerischer Kernbrennelemente würden Luft und Wasser bei den Anlagen im Ausland mit Plutonium verschmutzt, und der Umweltschutz dürfe nicht an den Landesgrenzen aufhören. Zwar wird diese Behauptung, die im Fall von Sellafield historisch-militärische Altlasten der heutigen kommerziellen Wiederaufarbeitung anlastet, im Streit um die Kernenergie immer wiederholt. Das macht sie nicht wahrer. Dem interessierten Leser sei als aktuellste Quelle zur Frage der (nicht feststellbaren) Auswirkungen der kommerziellen Wiederaufarbeitung auf die Gesundheit der Bevölkerung der Bericht der Expertenkommission von Annie Sugier zur Lektüre empfohlen. Die "Groupe Radioécologie Nord-Cotentin" wurde von der grünen französischen Umweltministerin Dominique Voynet und von Gesundheits- und Sozialminister Bernard Kouchner eingesetzt. Als ausländischer Experte wirkte der Schweizer Christophe Murith von der Sektion Überwachung und Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit. In ihrem nach zweijähriger Arbeit 1999 abgegebenen Bericht kommt die Gruppe zum Schluss, dass die Strahlendosis der Bevölkerung bei der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu 99 Prozent aus natürlichen und medizinischen Quellen stammt. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der untersuchten Gruppe von 6656 Jugendlichen bis 24 Jahren im Kanton Beaumont-Hague von 1978-1996 e i n Fall von Leukämie durch Strahlung aus industriellen Kernanlagen induziert wurde, ermittelte die Expertengruppe auf 1 bis 2 Promille.

Ein allfälliger Verzicht auf die Wiederaufarbeitung lässt sich also bei seriöser Betrachtung selbst unter grünen Gesichtspunkten sachlich nicht mit dem Hinweis auf - nicht vorhandene - Nachteile für die Gesundheit begründen.

  • Seinen dritten Versprecher, wonach die abgebrannten Brennelemente im Fall eines gesetzlichen Verbots der Wiederaufarbeitung dereinst in ein Endlager im Wellenberg verbracht werden sollen, korrigierte Bundesrat Leuenberger mit unmissverständlicher Klarheit selber in einem sehr aufschlussreichen Interview in der Rundschau des Schweizer Fernsehens DRS am 15. März 2000. Darin unterstrich der Energieminister erneut die Tatsache, dass die rund 40 Prozent Schweizer Atomstrom, um dessen Ersatz gestritten wird, ohne Emission des Treibhausgases CO2 produziert werden. Grossen Wert legte Bundesrat Leuenberger auf die Klarstellung, dass die Schweiz in ihrem Bestreben, die Entwicklung der neuen erneuerbaren Enegien voranzutreiben, eine weltweit führende Position einnehme. Sonne, Wind und andere neue erneuerbare Energien könnten aber nur einige Prozente zur Deckung des Strombedarfs beitragen.

Mit seiner klaren Feststellung, dass er zwar persönlich eine Politik des Rückzugs aus der Kernenergie vertrete, jedoch die Argumente des entgegengesetzten Standpunkts, der die Option Kernenergie als umweltfreundlichen und leistungsfähigen Beitrag zu einer Stromversorgung für die Zukunft offen halten will, durchaus als real akzeptiere, hat der Energieminister ein wertvolles Signal gesetzt: Nach seinem Willen - und darin wird ihn die SVA nach Kräften unterstützen - geht es in der jetzt eröffneten Vernehmlassung über den bundesrätlichen Entwurf und in der anschliessenden Arbeit der Legislative nicht um eine erneute dialektische Polarisierung zur Aufrechnung historisch-ideologischer Eitelkeiten, sondern um die Einigung über eine kluge Kernenergiegesetzgebung für die Schweiz von morgen.

Quelle

Peter Hählen

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