Einsprache gegen KKL-Kühlwassergesuch
Im Rahmen der Erneuerung der kantonalen Konzession für die Entnahme von Kühlwasser für das Kernkraftwerk Leibstadt, die am 31. Dezember 2004 erlischt, müssen auch die Bewilligungen gemäss Fischerei- und Gewässerschutzgesetz für die Entnahme und Einleitung von erwärmtem Kühlwasser beantragt werden. Gegen dieses beim Bund eingereichte Gesuch hat eine Person Einsprache erhoben.
24. Feb. 2004
Diese fürchtet eine Gefährdung der Fische und der übrigen Flussfauna durch erwärmtes Wasser. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2004 über das Gesuch und die Einsprache entscheiden.
Quelle
M.E. nach Mitteilung BFE vom 25. Februar 2004