Elektrizitätsmarktöffnung und Energieabgabe

Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Elektrizitätsmarktöffnung und die Energieabgabe durchgeführt.

27. Jan. 1999

Als Übergangslösung zu einer ökologischen Steuerreform unterstützt er eine zweckgebundene Energieabgabe in der Grössenordnung des Vorschlags der zuständigen Ständeratskommission (Urek-SR). Der genaue Verwendungszweck - rationelle Energieverwendung, alternative Energien, Erneuerung der Wasserkraftwerke, "joint implementation" - bleibt vorläufig offen, doch soll eine Abgeltung der nicht amortisierbaren Investitionen (NAI) von Wasserkraftwerken nicht ausgeschlossen werden. Unter joint implementation fallen Projekte, bei denen die Schweiz im Ausland Energiesysteme optimiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu verringern.
Bereits im Oktober 1998 hatte der Bundesrat beschlossen, als Übergangslösung zur neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen und als Gegenvorschlag zur Solar- und zur Energie-Umwelt-Inititative eine Energieabgabe zu befürworten. Damals hatte er sich aber noch nicht über die Grössenordnung dieser Abgabe festgelegt. Nach vertiefter Diskussion, und auch im Hinblick auf die künftige Öffnung des Elektrizitätsmarktes, hat der Bundesrat nun beschlossen, eine zeitlich begrenzte Energieabgabe in der von der ständerätlichen Kommission vorgesehenen Grössenordnung (Erträge zwischen SFr 300 und 450 Mio. im Jahr) zu unterstützen.
Der Bundesrat hat sich auch über Vorteile und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten bei der Öffnung des Elektrizitätsmarktes ausgesprochen. Dabei geht es um die Alternativen einer langsamen Öffnung ohne Entschädigung der NAI oder einer raschen Marktöffnung mit oder ohne NAI-Entschädigung. Diese Frage wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zum Elektrizitätsmarktgesetz und der parlamentarischen Beratung über die Energieabgabe definitiv entschieden.

Quelle

M.K. nach Uvek, Pressemitteilung vom 28. Januar 1999

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