Emissionshandel: Europäische Kommission lehnt britisches Gesuch ab

Die Europäische Kommission hat das Ersuchen Grossbritanniens abgelehnt, die Zahl von CO2-Emissionszertifikaten für seine Unternehmen über den von der Kommission im Juli letzten Jahres bereits genehmigten Umfang hinaus anzuheben.

14. Apr. 2005

Am 7. Juli 2004 genehmigte die Kommission den nationalen Zuteilungsplan (NAP) Grossbritanniens, in dem 736 Mio. Zertifikate (für 736 Mio. t CO2-Emissionen) für Anlagen in Grossbritannien im Handelszeitraum 2005-2007 vorgesehen waren. Im November 2004 hatte Grossbritannien eine Erhöhung auf 756 Mio. Zertifikate verlangt. Dieses Gesuch wurde eingereicht, nachdem Premierminister Tony Blair erklärt hatte, dass der Bau von neuen Kernkraftwerken in Grossbritannien nicht auszuschliessen sei, um die Treibhausgasemissionen zu verringern.
Die Kommission hat das Ersuchen nun abgelehnt, da die Mitgliedstaaten bei ihren Änderungen nicht über den vorgegebenen Rahmen hinausgehen dürfen. Die Gesamtzahl der Zertifikate ist eine zentrale Komponente bei der Bewertung durch die Kommission. Hat die Kommission ihre Entscheidung getroffen, ist die Unveränderlichkeit der Gesamtzahl der genehmigten Zertifikate für das gute Funktionieren des Emissionshandels von entscheidender Bedeutung.
Grossbritannien hat angekündigt, die Entscheidung der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten, will aber in der Zwischenzeit seine Emissionszertifikate gemäss der Entscheidung der Kommission vom Juli 2004 vergeben.

Steuerung durch knappe Kontingente

Das System für den Europäischen Emissionshandel ist einer der Eckpfeiler bei der Bekämpfung des Klimawandels. Es ist weltweit das erste internationale System für den Handel mit CO2-Emissionsrechten. Am System sind 12'000 Industrieanlagen beteiligt, auf die nahezu die Hälfte der CO2-Emissionen Europas entfällt. In den nationalen Zuteilungsplänen (NAP) wird die Gesamtmenge der CO2-Emissionen festgelegt, die die Mitgliedstaaten den ansässigen Unternehmen gewähren und die dann von den Unternehmen gehandelt werden können. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten zunächst festlegen müssen, wie viele Zertifikate sie im ersten Handelszeitraum 2005-2007 insgesamt vergeben wollen und wie viele Zertifikate die am Emissionshandelssystem beteiligten Industrieanlagen jeweils erhalten sollen. Grundidee des Systems ist, dass die Mitgliedstaaten die CO2-Emissionen des Energie- und Industriesektors mittels Vergabe von Emissionszertifikaten begrenzen und durch diese Kontingentierung der Emissionsrechte eine Verknappung derselben herbeiführen, so dass ein funktionierender Markt entsteht und in der Folge die Gesamtemissionen faktisch zurückgehen.

Quelle

M.A. nach Pressemitteilung Europäische Kommission, 12. April 2005 und NucNet, 15. April 2005

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