Energiegesetz und Energieverordnung auf 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat das Energiegesetz (EnG) (Bulletin 13/1998) und die Energieverordnung (EnV) auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt.

6. Dez. 1998

Damit bestehen gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die notwendigen Grundlagen für eine fortschrittliche und nachhaltige Energiepolitik sowie für das Nachfolgeprogramm von Energie 2000. Auf den gleichen Zeitpunkt werden der bis Ende 1998 befristete Energienutzungsbeschluss und die Energienutzungsverordnung aufgehoben.
Das Gesetz bezweckt die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung und Verteilung der Energie, die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die verstärkte Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien. Die wichtigsten Änderungen im Energiegesetz gegenüber dem Energienutzungsbeschluss sind die verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Organisationen und die Möglichkeit, den Kantonen Globalbeiträge zu gewähren. Der Bund kann zudem privaten Organisationen Aufgaben mittels Leistungsaufträgen übertragen. Der Bund soll im weiteren künftig Einzelprojekte in den Bereichen erneuerbare Energien, rationelle Energienutzung und Abwärmenutzung nur mehr in Ausnahmefällen fördern: Die Kantone sollen dazu eigene Programme entwickeln, für die sie dann Globalbeiträge des Bundes erhalten.

Quelle

H.R. nach Uvek, Medienmitteilung vom 7. Dezember 1998

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