„EnergieSchweiz“ als Nachfolgeprogramm von „Energie 2000“ lanciert

Am 30. Januar wurde „EnergieSchweiz“, das neue energiepolitische Programm der Schweiz, als Nachfolgeprogramm von „Energie 2000“ lanciert.

29. Jan. 2001

Bundespräsident Moritz Leuenberger hob dabei die zentrale Rolle von EnergieSchweiz für die Einleitung einer nachhaltigen Energieversorgung hervor. Hinter diesem Programm stehen der Bund, die Kantone, Gemeinden, die Wirtschaft und Umweltorganisationen.
EnergieSchweiz setzt sich zum Ziel, die zur Verfügung stehenden energieeffizienten Technologien und erneuerbaren Energien möglichst breit einzusetzen, auch zum Vorteil der Wirtschaft. Wie der Bundespräsident betonte, soll damit ebenfalls die Versorgungssicherheit erhöht werden. Dieses Anliegen habe angesichts der sich öffnenden Märkte und der nach wie vor hohen Erdölabhängigkeit der Schweiz einen hohen Stellenwert.
Wie Leuenberger erklärte, genügt eine einfache Fortsetzung des bisherigen Programms Energie 2000 allerdings nicht, um eine nachhaltige Energieversorgung zu erreichen. Denn unter Status-quo-Bedingungen (Energiegesetz und freiwillige Massnahmen gemäss Energie 2000) sei bei den CO2-Emmissionen bestenfalls eine Stabilisierung, nicht jedoch die auf Grund des CO2-Gesetzes erforderliche Verminderung um 10% zu erwarten. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die CO2-Emmissionen bis im Jahre 2010, verglichen mit 1990, um 10% zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, seien zusätzliche Massnahmen unumgänglich.
Als erstes müsse mit freiwilligen Massnahmen eine wesentlich stärkere Wirkung angestrebt werden. Entsprechende Verpflichtungen müssten die von Energie- und CO2-Gesetz vorgesehenen Agenturen eingehen. Dabei haben sich das Uvek und die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) auf ein gemeinsames Vorgehen und einige Grundsätze geeinigt. Danach sollen die Vereinbarungen für die Umsetzung des CO2-Gesetzes das Wachstum der beteiligten Branchen nicht behindern. Auch sollen jene Branchen und Unternehmen, welche die vereinbarten Ziele erreichen, gemäss CO2-Gesetz von einer allfälligen CO2-Abgabe befreit werden.
Auf Grund jährlicher Bilanzen werde der Bundesrat entscheiden, ob und welche Massnahmen zur Zielerreichung noch ergriffen werden müssen. Im Vordergrund stehen Verbrauchsvorschriften für Geräte und Motorfahrzeuge sowie (frühestens 2004) eine CO2-Abgabe. Diese werde umso geringer ausfallen, je mehr mit freiwilligen Massnahmen und Vorschriften erreicht werden könne. Kantone konzentrieren sich auf den Energieverbrauch in den Gebäuden.

Quelle

H.R. nach UVEK, Medienmitteilung vom 30. Januar 2001

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