Ensi aktualisiert drei Richtlinien

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat Anfang November 2015 – nach Abschluss öffentlicher Vernehmlassungen – drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen (PSA).

23. Nov. 2015

Die neue Richtlinie Ensi-G13 mit dem Titel «Messmittel für ionisierende Strahlung» löst die gleich nummerierte Richtlinie «Strahlenschutzmessmittel in Kernanlagen» ab. Die Neuausgabe enthält Anforderungen an Messmittel für den operationellen Strahlenschutz und an die radiologische Anlagenüberwachung. Die Richtlinie unterscheidet zwischen der Anlagenüberwachung für den Normalbetrieb und jener für den Störfall. Die Neuschreibung der Regelungen wurde namentlich wegen der im Januar 2013 in Kraft getretenen Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über Messmittel für ionisierende Strahlung nötig. Inhaltlich führt die neue Richtlinie laut Ensi die bewährte Praxis fort. Jedoch verlangt das Ensi neu vier Massnahmen, mit denen der Einsatzbereich der Messsysteme zur Überwachung der Kaminfortluft für den Normalbetrieb erweitert wird, sodass neben den Edelgas- auch die Iod- und Aerosol-Emissionen bei einer grossen Anzahl von Auslegungsstörfällen gemessen werden können.

Weitere Anpassungen der Richtlinie Ensi-B12 in Arbeit

Die Neuausgabe der Richtlinie Ensi-G13 führte auch zu einer Anpassung der Richtlinie Ensi-B12 «Notfallschutz in Kernanlagen», die jedoch bereits wieder revidiert wird. Das Ensi überprüft derzeit insbesondere, ob die bisherigen Anforderungen an die radiologische Überwachung im Bereich der Brennelementbecken aufgrund der Erkenntnisse aus dem Unfall von Fukushima zu erhöhen sind.

Zusätzliche Anforderungen an die PSA

Die Richtlinie Ensi-A06 zu den Anwendungen von PSA wurde laut Ensi ebenfalls durch eine Neuausgabe ersetzt. Diese sei neu gegliedert und enthalte Präzisierungen sowie zusätzliche Anforderungen an die Berücksichtigung latenter Fehler sicherheitsrelevanter Ausrüstungen. Das sind Fehler, die bei einer Funktionskontrolle entdeckt worden sind und die im Zeitraum seit der letzten Funktionskontrolle aufgetreten sind.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 17. November 2015

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