Ensi aktualisiert Richtlinie zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) aktualisiert die Anforderungen an die Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen. Es löst deshalb die bestehende Richtlinie Ensi-B04 durch eine Neuausgabe ab. Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni 2018.

27. März 2018

Eine Neuausgabe der Richtlinie Ensi-B04 «Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen» wurde laut Ensi aus folgenden Gründen notwendig:



Mit der Revision der Strahlenschutzverordnung wurde deren Geltungsbereich ausgedehnt. Gleichzeitig wurden die für die Freimessung von Materialien geltenden Regelungen aus den Basic-Safety-Standards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Basic-Safety-Standards-Directive der Euratom in die schweizerische Gesetzgebung integriert. Insbesondere wurden die Schweizer Befreiungsgrenzen international harmonisiert, sodass bei befreiten Stoffen oder Abfällen bei einem Grenzübertritt keine Probleme entstehen.

Mit dem anstehenden Rückbau von Kernkraftwerken, insbesondere dem des Kernkraftwerks Mühleberg, mussten die Aspekte der Freimessung von grossen Materialmengen sowie von Hallen und Gebäuden vertieft geregelt werden, so das Ensi weiter. Dazu gehörte auch eine Neuformulierung der Methoden zur Befreiung von Materialien und Räumen aufgrund von Messungen an Stichproben.

Ein weiterer Aspekt sind die Festlegungen bezüglich des Vorgehens bei der Befreiung oder Verwertung von Materialien nach einer Abklinglagerung.

Die Neuausgabe der Richtlinie Ensi-B04 wird – wie die bereits bestehende – in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft (Suva) erstellt. Damit wird gemäss Ensi gewährleistet, dass Anforderungen an die Freimessung in der ganzen Schweiz einheitlich festgelegt sind.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 22. März 2018

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