Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle erbracht

Mit der Genehmigung des Entsorgungsnachweises vom 28. Juni 2006 hat der Bundesrat bestätigt, dass abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle aus Kernkraftwerken in der Schweiz entsorgt werden können.

27. Juni 2006

Für die Kernenergie-Branche stellt der Entsorgungsnachweis einen Meilenstein auf dem Weg zum Bau eines geologischen Tiefenlagers dar. Er zeigt, dass die technischen Fragen der Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz gelöst sind.
Der Entsorgungsnachweis ist seit 1978 gesetzlich vorgeschrieben und auch im neuen Kernenergiegesetz enthalten. Nach langjährigen Untersuchungen der zwei Optionen Kristallin und Sedimentgesteine hatte die Nagra am 19. Dezember 2002 den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle basierend auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlandes eingereicht. Er wurde von nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden und Fachgremien eingehend geprüft und im Herbst 2005 öffentlich aufgelegt.
Beim Entsorgungsnachweis handelt es sich nicht um die Festlegung des Standorts für ein geologisches Tiefenlager, sondern um den Nachweis, dass hochaktive Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht entsorgt werden können. Das Auswahlverfahren für konkrete Standorte soll 2007 beginnen. Es wird im Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager definiert, welcher derzeit erarbeitet wird. Laut früheren Aussagen von Bundesrat Moritz Leuenberger kann allenfalls bis 2010 mit einem Standortentscheid gerechnet werden. Das Lager sollte ab 2040 zur Verfügung stehen.

Quelle

R.B. nach Uvek und swisselectric, Medienmitteilungen, 28. Juni 2006

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