Erste Bewilligung zur Bestrahlung von Lebensmitteln in der Schweiz
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 22. Mai 2007 ein Bewilligungsgesuch der Firma Studer AG, Däniken, gutgeheissen. Dies berechtigt die Firma, getrocknete Kräuter und Gewürze unter strengen Auflagen durch Bestrahlen haltbar zu machen. Die vorliegende Bewilligung zur Bestrahlung von Lebensmitteln ist die bisher erste in der Schweiz, meldet das BAG.
Das von der Firma Studer AG in Däniken eingereichte Gesuch zur Behandlung von Kräutern und Gewürzen mit ionisierenden Strahlen mit einer maximalen Dosis von 10 kGy wurde vom BAG nach weitreichenden Abklärungen gutgeheissen. Das BAG kam zum Schluss, dass eine Gesundheitsgefährdung durch bestrahlte Kräuter und Gewürze nach dem heutigen Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann. Dies sei im Einklang mit Bewertungen der Welternährungsorganisation (FAO), der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU. In der EU ist die Bestrahlung getrockneter Kräuter und Gewürze seit 1999 generell zugelassen. Die Firma Studer AG wurde nach detaillierter Prüfung schon 2004 von der EU auf die sogenannte Drittlandliste für Bestrahlungsanlagen aufgenommen und kann somit Kräuter und Gewürze für den EU-Markt bestrahlen.
Laut BAG betrifft diese Bewilligungserteilung ausschliesslich Trockenkräuter und -gewürze. Für die allfällige Bestrahlung anderer Lebensmittel müsste ein weiteres Bewilligungsgesuch eingereicht werden.
Quelle
M.A. nach BAG, Pressemitteilung, 22. Mai 2007