Erster Tätigkeitsbericht der KSR
Die 15 Mitglieder der am 1. Januar 2001 ins Leben gerufenen Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR) haben ihren ersten Tätigkeitsbericht zuhanden der zuständigen Behörden und der interessierten Kreise veröffentlicht.
Im letzten Jahr hielt die KSR fünf Plenarsitzungen ab. Dabei ging es vor allem darum, bezüglich Zusammensetzung, Rechtsgrundlagen (Verordnung über die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität, in Kraft getreten am 1. Januar 2002) und Leitbild der Kommission die nötigen Strukturen zu schaffen. Der Rahmen für das Aktionsprogramm 2001-2002 wurde festgelegt und die Subkommissionen bzw. die Expertengruppe mit dessen Umsetzung betraut. Diese wiederum erstellten ihr Pflichtenheft und legten die zu behandelnden Themen nach Prioritätskriterien fest. So konzentriert sich die Subkommission für Umweltüberwachung in erster Linie auf den Umgang mit radiologischen Altlasten und deren Bewältigung sowie auf die Reflexion über die heutigen Anforderungen an die radiologische Überwachung. Die Subkommission für medizinische Fragen kümmert sich um den Schutz bei der Röntgendiagnostik, die Personendosimetrie in der Zahnmedizin und die Ausbildung der Ärzteschaft. Die Expertengruppe für Dosimetrie schliesslich befasst sich mit der Erarbeitung von Empfehlungen für die Personen- und Ortsdosimetrie sowie für die Dosimetrie im beruflichen Bereich.
Die KSR organisierte am 17. Januar 2001 ein Seminar zur Personendosimetrie. Ziel dieses Seminars war es, die Situation in Europa und diejenige in der Schweiz zu untersuchen. Die Schweiz schnitt bei einem Vergleich der Personendosimetrie gut ab. Bei der Präsentation der Implementierung der aktuellen europäischen Strahlenschutzanforderungen für das Flugpersonal wurden hingegen Unterschiede gegenüber den Anforderungen der schweizerischen Verordnung festgestellt. Die Umsetzung dieser Verordnung vor Ort ist nach wie vor eines der Hauptanliegen der KSR. Dieser Schritt soll im Rahmen der geplanten Untersuchungen der Kommission über die Angemessenheit und die Implikationen einer Übernahme der europäischen Richtlinien in das Schweizer Recht erfolgen.
Die KSR hiess den Jahresbericht 2000 über die Dosimetrie bei beruflich strahlenexponierten Personen gut. In den Augen der Kommission ist die Überwachung der Strahlenbelastung der beruflich exponierten Personen gut organisiert und die erzielten Ergebnisse lassen auf eine gute Qualität des Strahlenschutzes im beruflichen Bereich schliessen.
Im Zusammenhang mit den Diskussionen, die durch die vermuteten radiologischen Auswirkungen der im Kosovo verwendeten Munition mit abgereichertem Uran entstanden, veröffentlichte die KSR eine Stellungnahme auf ihrer Website: Die Kommission distanziert sich von der Verwendung von Kriegswaffen jeglicher Art. Sie ist aber der Ansicht, dass Uranmunition an sich kein zusätzliches Risiko darstellt, weder für den Soldaten an der Front, noch für die Bevölkerung.
Zum Informationsaustausch mit den zuständigen ausländischen Strahlenschutzbehörden organisierte die KSR zusammen mit der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) am 21. und 22. Januar 2002 in Basel ein gemeinsames Seminar zum Thema medizinische Strahlenexposition.
Die KSR ist ein unabhängiges beratendes Organ des Bundes, dessen Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden. Sie hat den Auftrag, die Strahlenschutzsituation in der Schweiz und die Entwicklungen auf internationaler Ebene zu überwachen und so dafür zu sorgen, dass die Schweizer Bevölkerung gegen die Auswirkungen ionisierender Strahlung geschützt ist. Sie ist unabhängig von der Bundesverwaltung, und ihre Mitglieder wurden als Expertinnen und Experten und nicht als Vertreterinnen und Vertreter von Berufsgruppen gewählt. Der KSR gehören die medizinische Subkommission, die Subkommission für Umweltschutz und die Expertengruppe für Dosimetrie und Strahlenschutz an. Auf diese Weise werden in fachlicher Hinsicht sämtliche Einsatzbereiche ionisierender Strahlen abgedeckt. Die KSR, die aus der Fusion von der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz (EKS) und der Eidgenössischen Kommission für Überwachung der Radioaktivität (KUeR) entstand, nimmt Stellung zu den Aktivitäten der Behörden. Sie übt nicht eine Koordinationsfunktion auf nationaler Ebene aus. Ihr Auftrag ist in Artikel 9 Absatz 5 der Strahlenschutzverordnung festgelegt.
Quelle
M.S. nach Medienmitteilung KSR, 21. Mai 2002