Erstmals Antrag für Lebensmittelbestrahlung in der Schweiz

Lebensmittel werden weltweit mit ionisierenden Röntgen- oder Gammastrahlen ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit behandelt. In der Schweiz bedarf es dazu einer Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Beim BAG liegt nun erstmals ein Antrag zur Bestrahlung von Lebensmitteln vor; er betrifft Kräuter und Gewürze. Über den Antrag soll noch dieses Jahr entschieden werden.

7. Nov. 2006

Das «kalte» Entkeimen mit Gamma-, Röntgen- oder Elektronenstrahlen bricht wie beim Kochen, Braten oder Backen chemische Bindungen von Molekülen in den Nahrungsmitteln auf und schlägt dabei Elektronen aus der Atomhülle. Die Erbsubstanz DNA von Salmonellen, Bandwürmern, Trichinen, Motten oder Schimmelpilzen wird dabei stark geschädigt und stirbt ab. Die geringe Energie der Strahlen bewirkt jedoch keine Veränderung der Atomkerne, d.h. die Lebensmittel werden keinesfalls radioaktiv. Im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge-Kräuter und Gewürze sind besonders häufig von Schimmelpilzen oder anderen gesundheitsschädlichen Mikroorganismen befallen - befürwortet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) deshalb die Bestrahlung von Lebensmitteln ausdrücklich. In einigen EU-Ländern werden beispielsweise auch Käse, Fleisch oder Fertiggerichte bestrahlt.

Trend zu Elektronenbeschleunigern

Das erste Patent zur Lebensmittelbestrahlung stammt aus dem Jahr 1905 und beschreibt die Konservierung von Mehl oder Getreide mit Hilfe von Radon, ohne sie zu pasteurisieren oder mit chemischen Konservierungsstoffen zu versetzen. In der Schweiz werden bisher nur Verpackungsmaterialien für die Pharmaindustrie und Futtermittel für Labortiere durch Bestrahlung entkeimt. Als Strahlungsquelle dient Kobalt-60.
Der Trend in der Lebensmittelbestrahlung geht zu Elektronenbeschleunigern. Deren um mehrere Zehnerpotenzen höhere Strahlendosis pro Zeiteinheit erlaubt einen höheren Materialdurchsatz im Vergleich zu Kobalt-Strahlern. Die Möglichkeit, den Elektronenstrahl sofort abzuschalten, vereinfacht den Arbeitsschutz.

Quelle

B.F nach BAG und Neue Zürcher Zeitung, 8. November 2006

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