ETH: Archiv zur Geschichte der Nutzung der Kernenergie

Als Teil des ETH-Archivs ist am 22. Januar 2004 das Archiv zur Geschichte der zivilen Nutzung der Kernenergie in der Schweiz (Ark) eingeweiht worden. Das neue Archiv entstand mit Unterstützung Privater, der Schweizer Kernenergieindustrie, der ETH und des Paul Scherrer Instituts (PSI). Die Akten und Medien stammen von Firmen, Forschungs- und Bundesinstitutionen sowie Privatpersonen.

21. Jan. 2004

Die derzeitige Aktenmenge des Ark beträgt 214 Laufmeter. Die zwei grossen Sammlungen "Kernenergie Schweiz" (1941 bis 1998, 180 Laufmeter) und "Archiv Kaiseraugst" (1959 bis 1989,180 Laufmeter) machen den Löwenanteil des neuen Archivs aus. Das erste Dossier entstand von 1995 bis 2001 durch die Initiative einer Arbeitsgruppe (Bulletin 15/1996) unter der Führung von Peter Tempus, ehemaliger Vizedirektor des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung (EIR, heute PSI), und Rudolf Meier, ehemaliger stellvertretender Direktor des BBC/ABB Forschungszentrums Dättwil. Der zweite Aktenbestand umfasst die Geschäftsunterlagen der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG (KWK) und ihrer Vorgängerinnen. Beide Sammlungen wurden über die Vermittlung von Tempus zusammengelegt und von David Gugerli, Professor für Technikgeschichte am Institut für Geschichte der ETH Zürich in das neue "Archiv zur Geschichte der Kernenergie in der Schweiz, Ark" überführt. Neben diesen beiden umfangreichen Beständen fanden verschiedene kleinere Sammlungen den Weg ins Ark. Dieses steht weiterhin auch offen für neu aufgefundene Archive.
Unter der Leitung der Historiker Patrik Kupper und Tobias Wildi sind die Unterlagen des Ark in mehrjähriger Arbeit erschlossen, bewertet, konzentriert, geordnet und elektronisch verzeichnet worden. Seit Anfang dieses Jahres können die Dokumente vor Ort im Lesesaal der Spezialsammlungen der ETH Bibliothek eingesehen werden. Über die Web-Adresse ist auch ein elektronischer Zugang zu den Titeln der Inhalte des Archivs möglich. Restriktionen bestehen im Zusammenhang mit den üblichen Schutzfristen. Für Akten aus der Privatwirtschaft beträgt diese Frist internationalen Gepflogenheiten entsprechend 20 Jahre nach Abschluss eines Dossiers, bei Bundesakten ist sie gesetzlich auf 30 Jahre angesetzt. Sind personenbezogene Daten tangiert, erhöht sich hier die Frist auf 50 Jahre. Weitere Einzelheiten über das neue Archiv sind in einer über die obige Web-Adresse abrufbaren Broschüre "ArkDokumentation.pdf" enthalten.

Quelle

D.S.

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