EU: Emissionshandel und CO2-Verlagerung

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 18. September 2009 den Entwurf einer Liste mit Sektoren genehmigt, in denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Dazu gehöre die Aufarbeitung von Kernbrennstoff, teilte die Europäische Kommission mit.

29. Sep. 2009

In einer Sitzung des Ausschusses für Klimaänderung haben die EU-Mitgliedstaaten der Liste der 164 Sektoren und Teilsektoren zugestimmt, in denen nach Auffassung der Kommission eine erhebliche Gefahr für die Verlagerung von CO2-Emissionsquellen besteht, indem in der EU ansässige Unternehmen, die scharfem internationalem Wettbewerb ausgesetzt sind, in Drittländern mit weniger strengen Beschränkungen für die Treibhausgasemissionen niederlassen könnten.

Für die Mehrzahl der nuklearen Aktivitäten – einschliesslich Nuklearstromproduktion, Abfallmanagement und Recycling ausgedienter Brennelemente – wird der Kauf von Emissionszertifikaten obligatorisch bleiben. Dazu gehören auch der Uran- und Thoriumabbau – nicht jedoch der Abbau anderer nicht-eisenhaltiger Erze, sowie der Abbau von Aluminium, Kupfer und Eisen.

Gemäss dem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem, das ab 2013 gelten soll, würden Anlagen in Sektoren, die eine erhebliche Gefahr für die CO2-Verlagerung darstellen, mehr kostenlose Emissionszertifikate als andere erhalten.

Entscheidung Ende Jahr

Der Entscheidungsentwurf wird jetzt drei Monate vom Europäischen Parlament und Rat geprüft, sodass er von der Kommission bis Jahresende angenommen werden kann. Die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen könnte durch ein internationales Klimaschutzabkommen eingedämmt werden, das im Dezember auf der UNO-Klimakonferenz in Kopenhagen abgeschlossen werden soll, schreibt die Kommission. Deshalb wird sie die Liste auf der Grundlage des Übereinkommens von Kopenhagen überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen. Wird die Liste nicht geändert, so gilt sie für fünf Jahre, das heisst bis 2014, kann jedoch in diesem Zeitraum um zusätzliche Sektoren erweitert werden. Eine neue Liste würde für den Zeitraum 2015–2019 gelten.

Quelle

M.A. nach Europäische Kommission, Pressemitteilung, 18. September 2009

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