EU: Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind sich einig, dass kerntechnische Anlagen so betrieben werden müssen, dass das höchste – unter realistischen Bedingungen erreichbare – Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Sie haben am 22. April 2009 den Bericht zur Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit mit 511 zu 116 Stimmen und 36 Enthaltungen angenommen.

28. Apr. 2009

Der Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit stellt eine Grundlage für Rechtsvorschriften und aufsichtsrechtliche Massnahmen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der nuklearen Sicherheit dar und dient der Erreichung, Aufrechterhaltung und fortlaufenden Verbesserung der nuklearen Sicherheit sowie der Stärkung der Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden.

Anwendungsbereiche der Richtlinie sind Auslegung, Standortwahl, Bau, Instandhaltung, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen sowie im Auftrag der Betreiber von Auftragnehmern ausgeführte Arbeiten, bei denen nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind.

Grundlegendes Sicherheitsziel: Schutz vor Strahlung

Das grundlegende Sicherheitsziel besteht darin, die Arbeitskräfte und die Bevölkerung vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen, die beim Betrieb kerntechnischer Anlagen entsteht. Diesem Ziel «ist bei allen kerntechnischen Anlagen und in allen Phasen während der Lebensdauer der kerntechnischen Anlage Rechnung zu tragen».

Die Mitgliedstaaten können strengere Sicherheitsmassnahmen ergreifen als in der Richtlinie vorgesehen, unterstrichen die Abgeordneten.

Foratom, die Dachorganisation der europäischen Atomforen, begrüsste den klaren Ausgang der Abstimmung. Sie zeige auf, dass eine starke politische Unterstützung der Richtlinie vorhanden sei.

Das Abstimmungsresultat des Parlaments hat keinen bindenden Charakter, da nukleare Themen unter das Euratom-Abkommen fallen. Der Europäische Rat wird sich nun mit der Vorlage befassen.

Quelle

M.A. nach EU-Pressedienst, und Foratom, Pressemitteilungen, 22. April 2009

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