EU-Kommission lässt Bürgerinitiative gegen Atomenergie nicht zu

Die EU-Kommission hat die Forderungen der geplanten Bürgerinitiative «Meine Stimme gegen Atomkraft» auf ihre Rechtskonformität hin geprüft und abgewiesen, denn sie verletze den Euratom-Vertrag und sei daher nicht zulässig.

15. Juni 2012

Gemeinsam mit Umweltschutzorganisationen in elf EU-Ländern wollte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) ab Juni 2012 Unterschriften für eine Europäische Bürgerinitiative zum Ausstieg aus der Kernenergie sammeln. Soweit kommt es nicht, da die EU-Kommission den Initiativinhalt nicht zulässt. Der Umweltverband Bund kündigte eine juristische Prüfung der Ablehnung an. «Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen», erklärte der Bund-Vorsitzende Hubert Weiger.

Anlässlich des 26. Tschernobyl-Jahrestags hatte der Bund eine Europäische Bürgerinitiative «gegen Atomkraft und für eine sichere Energiezukunft» lanciert. Sie fordert unter anderem eine schnellstmögliche Abschaltung von 62 der 133 Kernkraftwerkseinheiten in der EU, die sie als «Hochrisikoreaktoren» bezeichnete. Bis 2015 sollen verbindliche Ausstiegspläne für alle übrigen Kernkraftwerke in der EU vorliegen. Sie verlangte des Weiteren einen bis 2020 um 20% niedrigeren Stromverbrauch, ein Verbot ineffizienter Elektrogeräte und eine Förderung erneuerbarer Energien. Bis 2050 sollte zudem der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien vollzogen sein.

Europäische Bürgerinitiativen

Mit einer Million Unterschriften können Europäische Bürgerinitiativen die EU-Kommission veranlassen, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Bevor die Unterschriftensammlung beginnt, muss die Kommission die Eingabe überprüfen. Unter anderem muss sie feststellen, ob die geplante Initiative nicht offenkundig ausserhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, damit eine zustande gekommene Initiative dann auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Quelle

M.A. nach EurActiv, Medienmitteilung, 1. Juni, und Bund, Medienmitteilungen, 26. April und 1. Juni 2012

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